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WISO  |  28.01.2013 

Der alltägliche Sexismus

Sexuelle Belästigungen bei Frauen sind leider im Alltag häufig anzutreffen, obwohl sexuelle Belästigung gesetzlich verboten ist. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) regelt vor allem die Rechtslage am Arbeitsplatz. Dennoch trauen sich viele Frauen nicht, Übergriffe öffentlich zu machen. Diese Demütigungen müssen Sie sich aber nicht gefallen lassen. 

Sexuelle Belästigung

Sexuelle Belästigungen bei Frauen sind leider im Alltag häufig anzutreffen, obwohl sexuelle Belästigung gesetzlich verboten ist. Viele Frauen trauen sich nicht, Übergriffe öffentlich zu machen.

(28.01.2013)

Sexismus-Debatte weitet sich aus

Die Sexismus-Debatte um FDP-Fraktionschef Brüderle weitet sich aus. Hunderttausende Kommentare wurden im Internet gepostet. Und dabei geht es längst nicht mehr nur um Brüderles Herrenwitz.

(27.01.2013)

Koch-Mehrin: Etwas "liegt im Argen"

Silvana Koch-Mehrin glaubt, dass sich im Fall Brüderle ein gesamtgesellschaftliches Phänomen manifestiert. Dass die Diskussion mit Intensivität geführt wird, zeige, dass etwas "im Argen" liegt.

(25.01.2013)

Was ist sexuelle Belästigung

Nach einer Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus 2005 haben insgesamt 58,2 Prozent aller befragten Frauen Situationen sexueller Belästigung erlebt. Sexuelle Belästigung ist eine häufige Erscheinungsform der Gewalt gegen Frauen. Sie reicht von weniger schwerwiegenden Formen wie Anstarren und anzüglichen Bemerkungen über Belästigungen am Telefon oder Computer oder unerwünschte sexualisierte Berührungen, sexuelle Bedrängnis bis hin zu sexualisierten körperlichen Übergriffen. Wenn zum Beispiel ein Kollege obszöne Witze macht oder eine Frau gegen ihren Willen körperlich bedrängt. Ein zufälliges Berühren am Busen oder am Po, all das ist sexuelle Belästigung nach Paragraph 3 Absatz 4 des AGG.

Pflicht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber steht gesetzlich in der Pflicht, betroffene Beschäftigte umfassend vor Belästigungen zu schützen. Er muss deutlich machen, dass er den Vorfall ernst nimmt und darf ihn nicht verharmlosen – egal, ob es sich bei den Tätern um Vorgesetzte, Kollegen oder Kunden handelt. Es liegt in seinem Ermessen, welche Maßnahmen er trifft und für angemessen hält, etwa Abmahnungen, Hausverbote bis hin zur fristlosen Kündigung. Unabhängig von der zivilrechtlichen Verfolgung von Vorwürfen der sexuellen Belästigung können Vorfälle natürlich auch strafrechtlich geahndet werden.

Ergreift der Arbeitgeber keine oder offensichtlich ungeeignete Maßnahmen zur Unterbindung einer Belästigung oder sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz, sind die betroffenen Beschäftigten berechtigt, ihre Tätigkeit ohne Verlust des Arbeitsentgelts einzustellen, soweit dies zu ihrem Schutz erforderlich ist. Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Arbeitgeber darüber hinaus zum Schadensersatz verpflichtet.

Zehntausende twittern zu Sexismus

Die Sexismus-Debatte um den FDP-Politiker Rainer Brüderle hat eine Lawine von Kommentaren im Kurzmitteilungsdienst Twitter ausgelöst. Bis Sonntagmittag wurden rund 35.000 sogenannte Tweets unter dem Schlagwort (Hashtag) #Aufschrei eingestellt. Vor allem Frauen berichteten dort über Beleidigungen und Übergriffe. Es gebe ein großes Redebedürfnis der Frauen auf Twitter, sagte die Mit-Initiatorin des Hashtags, Anne Wizorek. "Alltagssexismus ist in vollem Gange", fügte die 31-Jährige hinzu.

Was Sie dagegen tun können

Wenn Sie sich sexuell belästigt fühlen, dann suchen Sie Hilfe beim Betriebsrat oder der Beschwerdestelle im Betrieb. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber. Er hat die Pflicht, Sie vor sexueller Belästigung zu schützen. Sagen Sie der entsprechenden Person, dass Sie sich durch ihr Verhalten belästigt fühlen und machen Sie deutlich, dass Sie das nicht mehr wünschen. Sollte Ihr Gegenüber nicht reagieren, kündigen Sie Konsequenzen an. Führen Sie außerdem ein Gedächtnisprotokoll oder "Belästigungstagebuch". Sprechen Sie mit anderen Kolleginnen darüber, ob diese ähnliche Erfahrungen mit diesem Kollegen gemacht haben.

28.01.2013, Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes, bmfsfj

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