Insgesamt vier Fan-Gruppierungen des Chemnitzer FC und von Lok Leipzig sind ins Visier des sächsischen Verfassungsschutzes geraten.
(24.09.2012)
Kurzmeldung
10:48 15.09.2012Kurzmeldung
Verfassungsschutz beobachtet Fanklubs10:48 15.09.2012
Im Kampf gegen Rechtsextremismus beobachtet der Verfassungsschutz auch Anhänger sächsischer Fußballvereine. Vier Fan-Gruppierungen des Regionalligisten Lok Leipzig und des Drittligisten Chemnitzer FC habe die Behörde im Visier, sagte Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) der "Sächsischen Zeitung". Laut Ulbig werden keine Fans des Zweitligisten Dynamo Dresden beobachtet. Der Innenminister betonte laut Bericht, dass die Überwachung nicht dem Großteil der friedlichen Fans oder den Vereinen selbst gelte. Es gehe darum, Rechtsextremisten entgegenzutreten, die den Fußball als Bühne missbrauchten.
10:57 20.09.2012Kurzmeldung
Chemnitz: 25.000 Euro für "Affenlaute"10:57 20.09.2012
Fußball-Drittligist Chemnitzer FC muss wegen Ausschreitungen und rassistischer Auswüchse während des Pokalspiels gegen Dynamo Dresden (0:3) 25.000 Euro Strafe zahlen. Das entschied das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB). In der Erstrunden-Partie wurden im Stadion "Affenlaute" gegen Dresdens Stürmer Mickael Pote laut. Zudem flog ein Feuerzeug aus dem Chemnitzer Block aufs Spielfeld. Auch wurden mehrere Rauchbomben gezündet. Die Partie musste für mehrere Minuten unterbrochen werden. Der Verein hat die Strafe akzeptiert, das Urteil ist rechtskräftig.
15:19 23.08.2012Kurzmeldung
Chemnitz verhängt Stadionverbot15:19 23.08.2012
Fußball-Drittligist Chemnitzer FC hat nach den Vorfällen im Pokalspiel gegen Dynamo Dresden einen Fan mit einem bundesweiten dreijährigen Stadionverbot belegt. Der 23-Jährige wird laut Polizeiangaben verdächtigt, am Montagabend eine der Rauchbomben gezündet zu haben. Schiedsrichter Markus Schmidt hatte die Begegnung in der zweiten Halbzeit für vier Minuten unterbrechen müssen, nachdem in CFC-Fanblöcken Bengalos und Feuerwerkskörper gezündet worden waren. Zudem wird der Klub nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen zivilrechtliche Schritte gegen den Täter einleiten, um Regressansprüche durchzusetzen.