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Top-Thema  |  31.05.2012 

Patientenakte im Kleinformat

Was bringt die elektronische Gesundheitskarte?

Mit langjähriger Verspätung erhielten die ersten gesetzlich Krankenversicherten vor gut einem halben Jahr die neue elektronische Gesundheitskarte. Dieses Jahr sollen noch mehr Karten unter das Volk gebracht werden. Künftig soll darauf neben den bisherigen Daten auch eine Patientenakte gespeichert sein, die den Informationsaustausch unter den Ärzten erleichtern soll. Zunächst wird die Karte aber nur über einen abgespeckten Funktionsumfang verfügen. 

Elektronische Gesundheitskarte

70 Prozent aller gesetzlich Versicherten sollen bis Ende des Jahres mit der neuen Karte ausgestattet sein.

(30.05.2012 Quelle: dpa)

Patientenakte im Kleinformat

Es ist ein Milliardenprojekt, das bei vielen Experten bereits als gescheitert gilt: Schritt für Schritt wird die elektronische Gesundheitskarte eingeführt. Was die Karte kann, erklärt Anke Kirchner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

(31.05.2012)

Haben Sie auch Post von Ihrer Krankenkasse bekommen, mit der Bitte, ein Passfoto einzusenden? Dann sind Sie nicht allein: Die gesetzlichen Krankenkassen hatten die Vorgabe, bis Ende 2011 ein Zehntel ihrer rund 70 Millionen Mitglieder mit der neuen elektronischen Gesundheitskarte auszurüsten; bis Ende dieses Jahres sollen es dann insgesamt schon 70 Prozent sein. Anders als die herkömmliche Versichertenkarte enthält sie nicht mehr nur einen einfachen Chip, sondern einen Mikroprozessorchip, auf dem umfangreiche Patientendaten gespeichert und gegen unbefugtes Auslesen verschlüsselt werden können.

Dies ist wichtig für die Zukunft, denn nach und nach soll die Karte neue Funktionen hinzubekommen. Wie lange es aber dauert, bis das Projekt vollständig umgesetzt sein wird, ist ungewiss - einen genauen Zeitplan über die einzelnen Evolutionsschritte gibt es nämlich nicht. Experten gehen davon aus, dass es noch zwei Jahre dauert, bis alle Versicherten überhaupt mit einer neuen Karte ausgestattet sind.

Passfoto - Pflicht oder nicht?

Für die neue Karte ist auf jeden Fall ein Foto nötig. Zwar sei man grundsätzlich verpflichtet, ein Passfoto einzuschicken, man müsse aber keine Strafgebühren fürchten, wenn man der Aufforderung nicht nachkomme, so Anke Kirchner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Auch mit seiner alten Karte ohne Foto werde man nach wie vor behandelt. Wer ohnehin eine neue Karte beantrage, der müsse aber auch ein Foto einsenden - sonst werde keine neue Karte ausgestellt.

Einige Kassen bieten die Möglichkeit, direkt in den Niederlassungen vor Ort ein Foto zu machen. Oft ist es auch möglich, das Foto mit der Webcam zu schießen und per E-Mail einzusenden, oder es direkt über die Kundenservice-Seiten der Kasse im Internet hochzuladen. Mit der neuen Karte entstehen keine direkten Kosten für die Versicherten - Spätfolgen sind aber nicht ausgeschlossen: "Das Gesamtprojekt kostet mehrere Milliarden Euro, die Kosten werden dann wohl doch indirekt auf die Versicherten umgelegt", erklärt Kirchner.

Elektronische Gesundheitskarte: mit Passfoto gegen missbräuchliche Nutzung (Quelle: dapd)

Ausbaufähige Basis-Version

Im ersten Schritt werden nebst Foto des Versicherten lediglich Name, Geburtsdatum, Geschlecht, und Anschrift sowie Angaben zur Krankenversicherung auf dem Chip gespeichert. In einem nächsten Schritt soll mithilfe der Karte der fachliche Austausch der Ärzte untereinander ermöglicht werden. Außerdem ist geplant, Notfalldaten wie Vorerkrankungen, Blutgruppen, Allergien oder Arzneimittelunverträglichkeiten, theoretisch auch Patientenverfügungen oder einen Organspendeausweis auf der Karte zu speichern.

Ferner soll die Karte in wenigen Jahren Zugriff auf sensible Daten wie Arzt-Befunde, Röntgenbilder oder Medikationslisten ermöglichen. Die Dokumente dieser Patientenakte werden dann aber nicht auf der Karte selbst, sondern zentral auf einem Server gespeichert sein. Erst mit der Karte des Versicherten und der dazugehörigen PIN-Nummer sowie dem Heilberufsausweis des Arztes sollen die Daten entschlüsselt werden. Arbeitgeber sollen keinen Zugriff auf die Daten erhalten. Ziel ist es, mit der Karte langfristig Reibungsverluste in der medizinischen Versorgung zu vermindern und Doppeluntersuchungen zu vermeiden.

Datenkontrolle für Inhaber

Über den Umfang der gespeicherten Daten soll jeder Patient frei bestimmen und Daten ganz nach Wunsch auch wieder löschen können. Die Konzepte hierfür befinden sich aber noch in der Entwicklung. Wahrscheinlich ist, dass der Patient selbst Zugriff auf die Daten haben wird und diese etwa an einem so genannten "E-Kiosk" beim Arzt oder in der Apotheke einsehen und auch verändern kann. Patientenakten in den Praxen sollen aber weiterhin geführt werden. Geplant ist zudem, die Stammdaten der Karteninhaber online zu pflegen.

Jeder Versicherte behält seine Versichertennummer ein Leben lang. Bei einem Kassenwechsel soll er eine neue Karte samt neuer PIN erhalten, die Nummer soll aber beibehalten werden. Die auf der alten Karte gespeicherten Daten werden einfach auf die neue Karte übertragen.

Sicherheit gewährleistet?

Behörden und Datenschützer bewerten die elektronische Gesundheitskarte als sicher, da sensible Daten verschlüsselt auf einem Server gespeichert würden und diese nur mithilfe zweier Schlüssel - der Karte samt PIN und dem Ausweis des Arztes - von Dritten abgerufen werden könnten.

Kritiker melden jedoch Bedenken an: So führte der Chaos Computer Club etwa an, dass auch die Betreibergesellschaft die Möglichkeit habe, an die Daten zu gelangen, schließlich könne sie die geheime PIN jederzeit wiederherstellen, etwa bei Kartenverlust. Außerdem sei ein Zugriff der Behörden nicht mit Sicherheit auszuschließen. Einige Arztverbände und Bürgerinitiativen halten die Gesundheitskarte für zu teuer und zu unsicher und lehnen sie deshalb ab.

31.05.2012, Quelle: ZDF, dpa, dapd, afp

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