Ferienwohnungen
Betrug mit Ferienwohnungen
Oft entspricht das angemietete Haus oder Apartment überhaupt nicht der Beschreibung im Internet. Manchmal bricht nach der ersten Anzahlung der Kontakt zum Vermieter einfach ab und das Geld ist weg. Im schlimmsten Fall aber wird die Miete komplett im Voraus bezahlt und bei der Ankunft im Ferienort muss man feststellen, dass die Ferienwohnung überhaupt nicht existiert.
Seriöse Angebote erkennen
Wer eine Ferienwohnung aus dem Internet bucht, sollte auf die deutliche Kennzeichnung des Anbieters achten. Am besten ist man im Vorfeld wachsam. Um sich vor Betrügern zu schützen, sollte man die Anzeige genau studieren und sich Informationen über den Vermieter einholen. Dazu gehören außer dem Namen (Vor- und Zunamen) eine Anschrift (kein Postfach), Telefonnummer (möglichst Festnetz), eine Bankverbindung und Steuernummer. Eine E-Mailadresse als einziger Kontakt reicht nicht aus. Tipp: Studieren Sie das Impressum der Internetseite. Rufen Sie den Vermieter an. Wer nichts zu verbergen hat, gibt auch Auskunft.Das Mietobjekt sollte eine Anschrift haben. So lässt sich leicht im Internet überprüfen, ob es das Haus überhaupt gibt und ob die Beschreibung den Tatsachen entspricht. Machen Sie sich zum Beispiel mithilfe von Google-Earth ein Bild. Außerdem kann man in Online-Suchmaschinen Vermieter oder Firma eingeben. Vielleicht findet man Einträge, die Hinweise auf die Seriosität liefern. Wichtig: Die Anzahlung sollte nicht zu hoch sein (zwischen 20 und 30 Prozent des Gesamtpreises) und am besten zahlen Sie nicht per Kreditkarte, sondern überweisen den Betrag auf ein Konto.Details überprüfen
Alle wichtigen Eckdaten der angebotenen Leistung sollten im Vertrag genannt werden und die Kosten transparent und leicht nachvollziehbar aufgeführt sein. Bei vielversprechenden Rabatten, die mit einer schnellen Zahlung verbunden sind, sollten Sie das Angebot besonders kritisch prüfen.
Wenn das Ferienapartment gar nicht existiert
Auf jeden Fall ist es ratsam, sofort bei der Polizei vor Ort und auch in der Heimat eine Anzeige zu erstatten. Doch wer betrogen wird, hat es in der Regel schwer, sein Geld zurückzubekommen. Haben Sie die Ferienwohnung per Lastschriftverfahren bezahlt, sollten Sie umgehend eine Rücklastschrift vornehmen lassen.Auf eigene Faust nach den Betrügern zu suchen, hat in der Regel wenig Erfolg. Auch gerichtlich gegen den Betrug vorzugehen, lohnt sich in den meisten Fällen nicht. Oft unterhalten die Täter nur Briefkastenadressen oder ständig wechselnde Adressen, so dass sich der wirkliche Aufenthaltsort nicht ermitteln lässt.Lieber über einen Reiseveranstalter buchen
Zwar sind die meisten privaten Anbieter seriös, doch wer wirklich auf Nummer sicher gehen will, sollte seine Ferienwohnung über einen Reiseveranstalter in Deutschland buchen. Zwar muss man bei diesen Reiseveranstaltern etwas tiefer in die Tasche greifen, dafür überwiegen aber die Vorteile. So gibt es bei ihnen zum Beispiel einen Sicherungsschein, mit dem die Anzahlung abgesichert ist.Sollte es wirklich zu Problemen mit der Ferienwohnung kommen, hat man die Möglichkeit, sich auf die Gewährleistungsansprüche des Deutschen Reisevertragsrechts zu berufen. Eine Preisminderung, Recht auf Kündigung wegen erheblicher Mängel oder sogar das Einklagen von Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude sind mögliche Ansprüche. Darüber hinaus kann ein Gerichtsstand in Deutschland von Vorteil sein. Bevor Sie also mit gepackten Koffern ohne Unterkunft im Nichts stehen, sollten Sie lieber etwas mehr in Ihre Ferienplanung investieren.Die Ferienwohnung - ein Reinfall?
Häufig entsprechen die Apartments nicht der Beschreibung. Oft ist die Ausstattung unter dem angegebenen Niveau oder die Hygiene lässt zu wünschen übrig. Gibt es Mängel, muss man diese sofort gegenüber dem Vermieter oder Reiseveranstalter reklamieren und deren Beseitigung verlangen. Auf jeden Fall sollten Sie auch so viele Beweise sammeln wie möglich, um nach Ihrer Reise einen Regressanspruch einfordern zu können.


