Alle Bürger sind dazu verpflichtet, sich beim Meldeamt zu registrieren. Allerdings sind die Daten dort nicht unter Verschluss. Adresshändler profitieren von dieser Datenfülle - und vor allem vom neuen Meldegesetz. Der Gesetzesentwurf vom 28. Juni sieht vor, dass Ämter Daten wie aktuelle Anschriften an Unternehmen gegen Gebühr weitergeben dürfen. 2014 soll das neue Meldegesetz in Kraft treten.
Städte und Kommunen als Adresshändler
Gegen die Datenweitergabe können Bürger nur wenig unternehmen. Zwar heißt es: Wer ausdrücklich widerspricht, dessen Daten dürfen nicht herausgegeben werden - doch eine Ausnahmeregelung weicht das Widerspruchsrecht auf. So können Adresshändler sich immer vorhandene Adressen bestätigen und aktualisieren lassen. In diesem Fall bleibt einem nur, beim Unternehmen direkt zu widersprechen. Doch das dürfte schwierig sein: Die Bürger werden nicht darüber informiert, welche Werbebetreiber die Daten erhalten. Diese Informationen muss man beim Meldeamt selbst in Erfahrung bringen.Eigentlich gilt im deutschen Datenschutzrecht der Grundsatz: Wer personenbezogene Daten auswertet, weitergibt oder verkauft, muss sich dies von dem Betroffenen ausdrücklich erlauben lassen. Doch für Städte und Kommunen gilt dieses Prinzip nicht - und davon profitieren viele: vor allem Rechtsanwälte, Inkassounternehmen, Erbenermittlern und Nachlassverwalter, aber auch Krankenkassen, Wohnungsbaufirmen, Stadtwerke oder Unternehmen, die mit den Daten Kundenanalysen erstellen. In Deutschland lässt sich mit dem Verkauf von Adressen und persönlichen Daten viel Geld verdienen. Die Ämter verfügen über zuverlässige Daten und lassen sich diese Informationen gut bezahlen - bis zu acht Euro für eine Adresse. Da kommen im Jahr mehrere Millionen Euro zusammen.Privatpersonen
Auch Privatpersonen können beim Meldeamt nach Personen suchen. Seit Mai 2012 geht das sogar online für eine Gebühr von 1,50 Euro. Allerdings muss der Suchende vier konkrete Angaben zur gesuchten Person machen, wie Namen, Geburtsdatum, Geschlecht oder die letzte bekannte Anschrift.
Entscheidung am Freitag
Der Bundesrat wird heute den Vermittlungsausschuss anrufen, um mit dem Bundestag über einen neuen Gesetzesentwurf abzustimmen. Datenschutz-Initiativen hatten zuvor rund 200.000 Unterschriften von Bürgern gegen das Gesetz gesammelt. Sie fordern, dass die Weitergabe von Daten nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der Bürger erlaubt sein solle. Auch die Bundesregierung habe sich schon gegen das von der eigenen Koalition beschlossene Melderecht gestellt.Die Ausschussempfehlung des Bundesrates sieht vor, dass nicht die Meldeämter, sondern die Unternehmen die Zustimmung der Bürger zur Datenweitergabe einholen müssen. Experten sehen hier eine Gefahr, denn Unternehmen können diese Einwilligungserklärung als Nutzungsbedingung auf ihren Webseiten verstecken. Wenn es so kommt, wie es die Ausschussempfehlung vorsieht, werde der neue Entwurf für die Bürger nur Nachteile bringen. Um den Datenhandel zu stoppen, müssten die Bürger ihre Einwilligung bei jedem einzelnen Unternehmen widerrufen.

