Kinder sind neugierig und lernen schnell. So kann man sie schon in jungen Jahren an Erste-Hilfe-Anwendungen heranführen. Allerdings gibt es physische und psychische Grenzen, die unbedingt eingehalten werden sollten. Ab der siebten Klasse können Kinder in der Regel am Schulsanitätsdienst teilnehmen. Ausnahmen sind einige Grundschulen, die bereits im jungen Alter die Kinder spielerisch an die Thematik heranführen. So reagieren sie später in realen Notfällen deutlich souveräner.Sie lernen zunächst, beispielsweise die Mutter mit einem Pflaster zu versorgen, wenn sie sich geschnitten hat. In den frühen Kursen stehen hauptsächlich die soziale Kompetenz und das Trösten im Mittelpunkt - neben ein paar Basisanwendungen wie Verband, Coolpack, Notruf, Seitenlage und Schocklage.
Im Notfall handeln
Im Notfall kann jeder mit einem Anruf schon viel bewirken. Gerade in Zeiten von Handy und Smartphones ist es kein Problem, den Notruf zu wählen (Nummer 112). Wichtig sind die fünf W-Fragen, die man beantworten sollte: Wo ist es passiert? Was ist passiert? Wie viele Verletzte oder Kranke gibt es? Welche Verletzungen haben sie? Warten, ob die Leitstelle noch Fragen hat.Am Unfallort sollte man kontrollieren, ob der Verunglückte noch bei Bewusstsein ist, indem man ihn anschaut, anspricht oder anfasst. Anschließend muss die Atmung kontrolliert werden. Dazu legt man die Hand auf den Brustkorb des Verletzen. Findet man einen regungslos daliegenden Mensch vor, der noch atmet und dessen Herz schlägt, muss man die stabile Seitenlage anwenden. Diese Technik erlernt man in jedem Erste-Hilfe-Kurs.Haftung bei Kindern
Generell gilt: Jeder darf helfen - nach seinen Fähigkeiten. Wobei man sich natürlich nicht selbst in Gefahr bringen darf. Kinder, die Gelerntes anwenden, können auch Fehler machen. Wenn ein Verunglückter durch die Rettung dauerhafte Schäden davon trägt - beispielsweise wenn ein Druckverband nicht fest genug angelegt wurde und der Verletzte deshalb verblutet -, hat dies keine weitere Konsequenz. Denn das Schlimmste, was man in einer Notfall-Situation tun kann, ist nicht zu handeln.Rechtlich wird die Hilfeleistung in jedem Fall höher bewertet als die eventuell auftretenden Schäden an Sachen oder Gesundheit des Betroffenen durch nicht optimale Hilfeleistung. Der Helfer bleibt straffrei, solange er nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt - das gilt für alle Helfer, egal ob Kind oder Erwachsener.

