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Top-Thema  |  14.08.2012 

Volle Kurse und Knebelverträge

Ärger mit dem Fitnessstudio

Die Fitnessbranche boomt: Millionen Deutsche trainieren in Fitnessstudios. Doch nicht überall kommt der Kunde auf seine Kosten: zu voll, zu dreckig, zu lange Verträge – so lauten die häufigsten Beschwerden. Um Ärger von vorneherein zu vermeiden, sollten Sie die Vertragsbedingungen genau prüfen. 

Hanteln im Fitnessstudio / Quelle: dpa

Hanteltraining im Fitnessstudio

(13.08.2012 Quelle: dpa)

Ärger im Fitnessstudio

Von Wellness-Tempeln bis zum schlichten Gerätetraining - der Kunde hat bei Fitnessstudios die Wahl. Doch prüfen Sie vorab genau die Vertragsbedingungen und fordern Sie ein Probetraining.

(14.08.2012)

Um ihre Kunden zu binden, bieten die meisten Studios Verträge mit längeren Laufzeiten an. Maximal dürfen die Verträge allerdings auf 24 Monate befristet werden. Ist die Vertragslaufzeit länger, ist in der Regel eine vorzeitige Kündigung möglich. Wichtig: Unterschreiben Sie den Vertrag nicht direkt im Studio. Nehmen Sie die Unterlagen mit nach Hause, um dort in Ruhe das Kleingedruckte zu überprüfen. Störende Klauseln können Sie gegebenenfalls streichen.

Jugendlicher trainiert Rücken im Fitnessstudio / Quelle: ZDF
Fitness ist ein guter Ausgleich zum Berufsleben. (Quelle: ZDF)

Vorzeitige Kündigung

Mehr als die Hälfte der Neueinsteiger bricht innerhalb der ersten sechs Monate das Training ab. Wer dann vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen möchte, hat schlechte Karten. Verträge, die auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen wurden, können nicht ohne Weiteres gekündigt werden. Unter bestimmten Bedingungen hat der Kunde aber ein Recht auf sofortige Kündigung. Dies gilt beispielsweise bei der Einberufung durch die Bundeswehr oder bei einer dauerhaften ernsten Erkrankung, die nach Vertragsbeginn eingetreten ist. Auch wer in eine andere Stadt umzieht, kann vorzeitig kündigen - sofern das Fitnessstudio nur noch mit großem Aufwand erreicht werden kann. Etwas weitere oder schwierigere Anfahrtswege muss der Kunde aber in Kauf nehmen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht auch, wenn der monatliche Mitgliedsbeitrag erhöht wird.

Zum Nachweis einer ernsthaften Erkrankung kann das Fitnessstudio ein ärztliches Attest verlangen (aber kein amtsärztliches!). Bei Schwangerschaften ruht der Vertrag in der Regel und die ausgesetzte Zeit wird hinten angehängt. Nach Absprache ist manchmal auch eine Kündigung möglich. Arbeitslosigkeit ist übrigens kein Kündigungsgrund. Dennoch sollte man mit dem Studio reden, ob der Vertrag nicht für eine Weile ruhen kann. Eine Kündigung sollten Sie grundsätzlich per Einschreiben mit Rückschein schicken oder sich den Empfang auf einem Exemplar des Schreibens quittieren lassen. Wichtig ist, dem Studio die Änderungen so schnell wie möglich mitzuteilen.

Ein Workout-Kurs im Fitnessstudio / Quelle: dpa
Überlegen Sie vorher, worauf es Ihnen ankommt. Brauchen Sie Fitnesskurse? (Quelle: dpa)

Wenn es hart auf hart kommt

Wer bereits gezahlt hat, das Fitnessstudio die Kündigung jedoch trotz Attests nicht akzeptiert, kann vor Gericht ziehen. Dafür sollte man aber auf jeden Fall rechtschutzversichert sein, da die Kosten des Verfahrens meist weit über dem eigentlichen Streitwert liegen. Meist wird ein Gutachter bestellt, der die Atteste überprüft.

Rat können Betroffene auch bei den Verbraucherzentralen finden, die einen Ratgeber zum Thema Fitnessstudios herausgegeben haben. Für Kündigungen gilt generell: Achten Sie darauf, die Kündigung rechtzeitig einzureichen, meist sind das drei Monate vor Ablauf des Vertrags. Wird die Frist versäumt, verlängert sich der Vertrag meist automatisch. Das Fitnessstudio darf keine Kündigungsgebühr verlangen. Leisten Sie nach Möglichkeit auch keine Vorauszahlung: Sollte ihr Studio pleite gehen, bekommen Sie angezahltes Geld nicht zurück!

Mängel anzeigen und Frist setzen

Wenn der Studiobetreiber seine Vertragspflichten verletzt, indem er zum Beispiel die vertraglich zugesicherten Trainingszeiten kürzt oder nichts gegen Schimmel im Studio unternimmt, muss ihm zunächst eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt werden. Erst nach Ablauf der Frist kann dann gekündigt werden.

Sind die Duschen dreckig, die Geräte ständig belegt oder gar defekt, ist dies kein Kündigungsgrund. Zunächst ist der Kunde verpflichtet, den Mangel anzuzeigen. Behebt der Betreiber die Missstände nicht, kann man unter Umständen die Beiträge mindern.

Das passende Studio finden

Von luxuriösen Wellness-Tempeln bis zum schlichten Gerätetraining - der Kunde hat die Wahl. Je umfangreicher das Angebot, desto teurer ist meist der Beitrag. Wer also ohnehin keine Kurse oder Sauna in Anspruch nimmt, kann hier sparen.

Absolvieren Sie auf jeden Fall ein Probetraining, besser sogar einen Probemonat. Wenn möglich, sollten Sie sich einen Termin während der Stoßzeiten aussuchen, um die Auslastung besser bewerten zu können. Neben Sauberkeit der Umkleide- und Sanitäranlagen ist auch qualifiziertes Personal ein wichtiges Kriterium: Wird ein Fitnesstest und eine ausführliche Geräteeinweisung durchgeführt? Achten Sie auch darauf, dass das Studio für Sie gut erreichbar ist. Nicht zuletzt sollten Sie auf das eigene Gefühl hören: Fühle ich mich wohl in der Umgebung oder gibt es störende Faktoren?

Eigene Getränke mitbringen

Die Studios dürfen ihren Kunden nicht verbieten, Getränke von zu Hause mitzubringen. Es sei denn, sie bieten Erfrischungsgetränke zu handelsüblichen Preisen an (keine Gastronomiepreise!). Viele Studios verzichten inzwischen auf Getränke-Regelungen. Glasflaschen können allerdings aus Sicherheitsgründen untersagt werden.

14.08.2012

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