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Top-Thema  |  01.08.2012 

Hitze setzt keine Gesetze außer Kraft

Sommer-Facts für Autofahrer

Sonne, Hitze, gute Laune - der Sommer beflügelt. Doch vor allem im Straßenverkehr sollten Autofahrer auch bei größter Hitze einen kühlen Kopf bewahren. Rechtsanwalt Kay P. Rodegra mit Wissenswertem rund ums Autofahren im Sommer. 

Hitze setzt keine Gesetze außer Kraft

Darf man mit Flipflops ans Steuer? Darf man bei Hitze im Halteverbot parken, wenn es da schattig ist? Rechtsanwalt Kay P. Rodegra räumt mit Irrtümern rund um das Autofahren im Sommer auf.

(01.08.2012)

Auch wenn die Sonne es im Auto richtig heiß werden lässt - auf den Gurt verzichten kann man dennoch nicht. Die Anschnallpflicht gilt auch bei Hitze. Bei Verstoß droht ein Verwarnungsgeld von 30 Euro. Wer sein Kind nicht anschnallt, ist mit 40 Euro und einem Punkt dabei. Wer ohne Helm Motorrad fährt, zahlt 15 Euro.

"Oben ohne" im Auto zu sitzen, ist nicht grundsätzlich verboten. Bei Frauen könnte dies allerdings zum Problem werden, wenn sich andere dadurch belästigt fühlen. Fühlen sich jedoch andere dadurch belästigt, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Wer gänzlich nackt fährt, riskiert noch mehr. Ist nicht einfach die Hitze, sondern eine sexuelle Motivation der Grund für den entblößten Körper, könne das möglicherweise als Erregung öffentlichen Ärgernisses und somit als Straftat gewertet werden, so Kay P. Rodegra. Das gilt auch für nacktes Fahrradfahren.

Küssen während der Fahrt verboten

Wer während der Fahrt unablässig mit seinem Beifahrer knutscht oder gar noch weiter geht, kann dafür belangt werden. Der Fahrer muss das Fahrzeug stets so führen, dass niemand anders gefährdet wird. Wer seinen Blick mehrere Sekunden vom Geschehen auf der Straße abwendet, gefährdet sich und andere. Ein Bußgeld droht und bei einem Unfall mindestens eine Mitschuld.

Freie Ohren, freie Sicht

Lautes Musikhören im Auto kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Verwarnungsgeld bedacht werden. Im Falle eines Unfalls kann es zur Mithaftung kommen, wenn man etwa eine Hupe oder gar ein Martinshorn nicht gehört hat.

Eine Sonnenbrille ist nicht Pflicht beim Autofahren. Wer grundsätzlich eine Sehhilfe braucht, muss diese auch bei Sonne tragen. Entsprechend muss auch die Sonnenbrille geschliffene Gläser haben. Missachtung der Regel kostet 25 Euro. Außerdem kann man sich beim Unfall eine Mitschuld einhandeln. Tabu sind Kopfbedeckungen wie große Strohhüte, die die Sicht einschränken.

Gefahr im Verzug

Eine Hand an der Wasserflasche - eine am Steuer? Trinken während der Fahrt ist nicht verboten, aber gefährlich. "Kommt es zu einem Unfall, weil man während der Fahrt getrunken und sich verschluckt hat oder einen Moment unkonzentriert war, hat das Folgen in punkto Haftung. Und: Gehen im Zuge eines Unfalls die Airbags auf, drohen schwerste Verletzungen", warnt Kay P. Rodegra.

Parken bei Hitze

Es gibt keine Rechtfertigung im Halteverbot zu stehen - auch nicht, wenn ein Kind im Auto sitzt und es die einzige Möglichkeit ist, im Schatten zu parken. Das Kind darf man bei Hitze ohnehin nicht allein im Auto lassen, das kann als Körperverletzung, im schlimmsten Fall sogar als fahrlässige Tötung geahndet werden. Wenn ein Außenstehender sieht, dass ein Kind im heißen Auto auf dem Parkplatz leidet, sollte man die Polizei rufen. Ist der Zustand schon kritisch, darf man auch die Scheibe einschlagen, um das Kind zu befreien. Für den Schaden muss der Fahrer aufkommen. Das gleiche gilt auch bei Tieren wie Hunden oder Katzen, die im überhitzten Auto qualvoll warten müssen.

Es kann noch so heiß und kein Parkplatz in Sicht sein, in zweiter Reihe parken darf man trotzdem nicht - auch nicht, um nur mal kurz ein Eis zu holen. Absolut verboten ist es, eine Zigarette aus dem Autofenster zu werfen. Das ist zum einen Umweltverschmutzung und zum anderen haftet man, wenn beispielsweise einem Motorradfahrer die Zigarette ins Visier fliegt oder ein Fußgänger die Kippe ins Haar bekommt. Bei besonderer Trockenheit können auch
Felder oder Grasflächen neben der Fahrbahn angezündet werden, auch dann wird es richtig teuer.

Am besten mit festem Schuhwerk

Berufsfahrer müssen sowohl im Sommer als auch im Winter festes Schuhwerk tragen - Privatfahrer nicht. Es ist nicht per Gesetz verboten, barfuß oder in Flipflops Auto zu fahren. Doch rutscht der Fuß aufgrund unzureichenden Schuhwerks von der Bremse und man verursacht einen Unfall, ist die Schuldfrage schnell geklärt. Im schlimmsten Fall lehnt die eigene Kaskoversicherung die Versicherungsleistung ab.

Quer durch die Pfütze

Dieser Sommer hat es gezeigt: Sommergewitter können plötzlich auftreten und ganz schön heftig werden. Wer auf Bus oder Bahn wartet, kann dann schon einmal Bekanntschaft mit dem Regenwasser der nassen Fahrbahn machen. Autofahrer müssen aber nicht besonders darauf achten, dass die Fußgänger trocken bleiben, wenn sie durch Pfützen fahren. Vielmehr müssen Fußgänger bei solch einer Wetterlage damit rechnen, nassgespritzt zu werden und sich durch geeignete Kleidung und genügend Abstand zur Straße schützen.

"Autofahrer sollten eine Pfütze mit angemessener Geschwindigkeit ohne vorherige Notbremsung durchfahren", sagt Kay P. Rodegra. Zwar sage einem die gute Erziehung, bei einer Pfütze eher abzubremsen. Dies sollte aber nur geschehen, wenn es für sich selbst und für andere gefahrlos möglich ist: "Was ist, wenn der Hintermann auffährt?", gibt er zu bedenken. Wer sich aber einen Spaß daraus macht, Fußgänger absichtlich nass zu machen, zahlt natürlich für die Schäden.

Kein Handy an der Ampel

Das Handy während der Fahrt zu benutzen ist klar verboten. Auch wer bei laufendem Motor an einer roten Ampel steht und das klingelnde Mobiltelefon in die Hand nimmt, muss mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Dabei ist es irrelevant, ob das Gespräch zustande kam.

01.08.2012

Volle Kanne - Service täglich im ZDF

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