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Top-Thema  |  27.08.2012 

Nebenjob zur Rente

Verdienstgrenzen beachten, um Abzüge zu vermeiden

Rentner müssen zunehmend arbeiten, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Sowohl die Zahl der Minijobber über 65 Jahre als auch die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Senioren ist deutlich gestiegen. Die Sozialverbände beklagen die wachsende Altersarmut. Bei vielen reiche die Rente einfach nicht mehr zum Leben.  

 Der 74-jährige Drechslermeister Klaus Weber steht an der Drechselbank in seiner Werkstatt.  / Quelle: dpa

Ein Drechslermeister in einer Werkstatt

(24.08.2012 Quelle: dpa)

Hinzuverdienst zur Rente

Viele Rentner müssen sich etwas hinzuverdienen, weil ihre Rente nicht zum Leben reicht. Was dabei zu beachten ist, erklärt Carsten Fricke vom Sozialverband Deutschland e.V..

(27.08.2012)

Rentenkürzungen und Nullrunden in den vergangenen Jahren, Kindererziehung, Teilzeitarbeit oder Hausfrauentätigkeit: Vor allem Frauen sind von der Armut im Alter betroffen, da sie im Gegensatz zu Männern meist keine lückenlose Erwerbsbiografie nachweisen können - sie erziehen die Kinder und arbeiten im Haushalt, ohne Einkommen.

Außerdem haben Frauen oftmals geringer bezahlte Jobs. So stehen sie am Lebensabend ohne ausreichende finanzielle Ressourcen da. Doch auch bei Männern können Versorgungslücken entstehen. Was nicht alle wissen: Rentner, deren Bezüge nicht zum Leben reichen, können eine zusätzliche Grundsicherung beantragen. Die Grundsicherung beträgt derzeit 374 Euro plus Miet- und Heizkosten. Bezieht man die Grundsicherung, wird jedoch jeder Verdienst zu 100 Prozent angerechnet. Man darf als Altersrentner zudem keine Rücklagen über 2650 Euro haben und Vater Staat kontrolliert anhand von Kontoauszügen penibel, welche Gelder wohin fließen.

Firmen holen Rentner zurück

Wenn Firmen ehemalige Beschäftigte zurückholen, ist das in erster Linie ein Zeichen dafür, dass Sie deren Erfahrung wertschätzen. Aufgrund langjähriger Berufserfahrung können ältere Beschäftigte Situationen besser und gelassener einschätzen und auf bewährte Lösungsstrategien zurückgreifen.

Josef Kronschnabl arbeitet im bmw-Werk an einem Arbeitsplatz für ältere Beschäftigte. / Quelle: dpa
Langjährige Berufserfahrung wird geschätzt. (Quelle: dpa)

Immer mehr Leiharbeiter

Die Arbeitsmarktzahlen erscheinen mittlerweile rosig. Doch das liegt daran, dass viele Arbeitsplätze vor allem im unteren Lohnniveau entstehen. Nach wie vor werden viele ehemals gutbezahlte sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten umgewandelt in Leiharbeitnehmerjobs mit niedrigerem Lohnniveau. "Faktisch haben schlecht bezahlte Menschen also heute fast ein Viertel weniger zur Verfügung als noch vor zehn Jahren", erklärt Thomas Eberl vom Sozialverband Deutschland. Das führt letztendlich dazu, dass auch die Rente am Ende eher bescheiden ausfällt.

Heutzutage haben außerdem viele Menschen nicht mehr nur einen festen Job in ihrem Arbeitsleben, sondern mehrere. "Patchwork-Erwerbsbiografien" mit Wechsel von fester Anstellung, selbstständiger Tätigkeit und Minijob sowie Unterbrechungen wegen Arbeitslosigkeit, Kindererziehung oder Pflege sind keine Seltenheit.

Rentenanspruch

Man muss mindestens fünf Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben, um einen Rentenanspruch zu haben. Diese Frist kann sich aber verkürzen, wenn man Kinder hat. Die Kindererziehung wird bei der Rente honoriert.

Vorsorge bei Selbstständigen

Wer in einer festen Anstellung arbeitet, ist grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Das heißt, dass auch die Beiträge für die Rentenversicherung automatisch einbehalten werden. Bei Selbstständigen ist das anders.

Dass nur wenige Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen, liegt an dem ursprünglichen Gedanken, dass das Geschäft bei Selbstständigen floriert und sie keine gesetzliche Versicherung brauchen, da sie genug Geld zurücklegen können. Mittlerweile gibt es jedoch viele Kleinselbstständige, die von der Hand in den Mund leben und das Thema Rente verdrängen.

Keine Rentenabzüge ab 65

Manchmal bietet sich ein 400-Euro"-Job an, um die geringe Rente aufzustocken. Wer allerdings mehr als 400 Euro verdient, ist sozialversicherungspflichtig. Vorsicht ist bei der Witwenrente geboten: "Da sollte man auf jeden Fall eine Beschäftigungsaufnahme anzeigen - auch bei weniger als 400 Euro", mahnt Thomas Eberl. Für Frührentner gilt: Vor dem 65. Lebensjahr darf der Hinzuverdienst von 400 Euro nicht überschritten werden. Der Experte: "Überschreitet man den Betrag, droht eine Kürzung der Rente, nicht nur um den überschießenden Betrag, sondern gleich um ein Drittel der Rente oder mehr. Da lohnt sich das Arbeiten dann oft nicht mehr." Zweimal im Jahr darf der Nebenverdienst überschritten werden: Bis zu 800 Euro sind dann erlaubt. Werden diese Vorgaben eingehalten, muss man keine Abzüge befürchten.

Für Rentner über 65 Jahre (künftig über 67) ist ein Hinzuverdienst hingegen ohne Einschränkungen möglich. Egal, ob Sie einen Mini-Job oder ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis annehmen - eine Kürzung der Rente wird nicht vorgenommen. Bei Nebenjobs, die die 400-Euro-Grenze überschreiten, werden Lohnsteuer sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung müssen die Senioren keine Beiträge entrichten.

Verdienst bei Erwerbsminderungsrente

Volle Erwerbsminderungsrente

- Grundsätzlich kann auch hier bis zu dem festen Grenzwert von 400 Euro brutto pro Monat hinzuverdient werden, ohne dass sich die Rente verringert. Ebenso darf zweimal im Jahr das doppelte verdient werden.

Teilweise Erwerbsminderungsrente (auch bei Berufsunfähigkeit)

- Bei dieser Rentenart ist bei der Hinzuverdienstgrenze berücksichtigt worden, dass im Rahmen des Restleistungsvermögens noch eine (Teilzeit-)Beschäftigung ausgeübt werden kann oder auch muss. Die Rente wird hier je nach Verdienst in voller oder halber Höhe (1/2-Teilrente) ausgezahlt.

Vorsorgen fürs Alter

Für Frührentner gilt: Vor dem 65. Lebensjahr darf der Hinzuverdienst von 400 Euro nicht überschritten werden. Der Experte: "Überschreitet man den Betrag, droht eine Kürzung der Rente, nicht nur um den überschießenden Betrag, sondern gleich um ein Drittel der Rente oder mehr. Da lohnt sich das Arbeiten dann oft nicht mehr." Regelmäßig bekommt man Renteninformationen übersandt. Dort steht, wie hoch die Rentenanwartschaften sind. Die zweite Zahl (die niedrigste) auf der Information gibt Auskunft darüber, wie viel Rente man bis jetzt tatsächlich erarbeitet hat. Die dritte Zahl bekommt man nur, wenn man bis zum Schluss voll durcharbeitet. Tipp: "Wer bislang in seinem Leben keine Kontenklärung gemacht hat, sollte dies ab dem 50. Geburtstag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) nachholen, dadurch kann sich die Rentenanwartschaft noch erheblich steigern", gibt Experte Eberl zu bedenken.

Außerdem sollte man sich über verschiedene Modelle der privaten Vorsorge informieren. Oft bietet der Arbeitgeber eine zusätzliche Vorsorge fürs Alter an. Aber auch vom Staat unterstützte Modelle wie die Riesterrente sind eine Möglichkeit. Problem der Riesterverträge: Diejenigen, die die zusätzliche Vorsorge am dringendsten brauchen, können sich diese nicht leisten. Wer nichts hat oder nur so wenig, dass er jetzt schon ergänzende Hilfen in Anspruch nehmen muss, der kann monatlich nicht noch 50 Euro in eine private Altersvorsorge investieren. Thomas Eberl prognostiziert: "Die Zahl der hilfebedürftigen Rentner wird sich in den nächsten zehn Jahren mehr als verdoppeln."

27.08.2012

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