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WISO  |  02.07.2012 

Schnäppchenjagd im Internet

Probleme mit Groupon und Co

Sie heißen Groupon, DailyDeal und gutschein.de und versprechen Preisnachlässe auf Urlaubsreisen, Restaurantbesuche, Schuhkauf und vieles mehr. Diese Internetportale verkaufen Rabattgutscheine für täglich wechselnde Angebote. Doch Verbraucherschützer warnen vor den Schnäppchen aus dem Netz. Häufig sind die Angebote mit ärgerlichen Einschränkungen oder Bedingungen versehen. 

Probleme beim Groupon-Kauf

Schuhe, Autos, Reisen: Im Internet bieten Portale wie Groupon und DailyDeal Rabatt-Gutscheine für jede Gelegenheit. Doch manche Angebote bergen echte Probleme.

(02.07.2012)

Die erworbenen Gutscheine haben teilweise ein zeitliches Limit, sind auf einen einzigen Wochentag, eine bestimmte Uhrzeit oder Filiale beschränkt. Nicht enthaltene Versandkosten oder Mindestbestellsummen lassen manches Schnäppchen auf den zweiten Blick deutlich teurer erscheinen. Es kommt auch vor, dass bestellte Ware gar nicht geliefert wird. Peter Lassek von der Verbraucherzentrale Hessen erklärt, welche Möglichkeiten man als Käufer hat und worauf man beim Online-Gutschein-Kauf achten sollte.

Fragen an Peter Lassek, VZ Hessen

Ist es riskant bei Gutscheinportalen einzukaufen?

Kann man mit den Gutscheinen Schnäppchen machen?

Sollte man per Vorkasse zahlen?

Was macht man, wenn der Anbieter nicht liefert?

Und wenn dann keine Rückerstattung erfolgt?

Welche Verantwortung trägt das Vermittlerportal?

Wie funktioniert das Prinzip "Groupon"?

Die meisten Angebote sind zeitlich beschränkt. Außerdem muss eine Mindestkäuferzahl erreicht sein. Portale wie Groupon, Citydeal und dailydeal informieren über den Status des Angebotes: "42 bereits verkauft", "Deal findet statt" oder "es fehlen noch 5 Käufer". Die Idee: Je mehr Menschen gemeinsam etwas einkaufen, desto günstiger wird es am Ende - eine Art organisierter Mengenrabatt. Kommt der Kauf zustande, erhält das vermittelnde Portal eine Provision.

Der nächste Schritt nach dem Zuschlag ist die Abwicklung des Gutscheinkaufs durch den Portalbetreiber. Der Kunde muss in Vorlage treten. Bezahlt wird auf einem vorher festgelegten elektronischen Zahlungsweg. Der Gutschein kommt per E-Mail ins Haus. Er muss beim Einlösen dem Händler vorgelegt werden. Mehr Informationen zum Groupon-Kauf gibt es bei der Verbraucherzentrale Hessen

Begriff "Groupon"

Angelehnt an das Gutschein-Portal groupon.de ist auch bei anderen Anbietern häufig von "Groupon-Diensten" die Rede. Der Begriff "Groupon" ist eine Wortschöpfung aus dem englischen Wort "Group" (Gruppe) und dem französischen "Coupon" (Wertmarke).

02.07.2012

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