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Bundestag entscheidet über Reform
Organspende - Entscheidung muss sein
VideoOrganspende: Entscheidung muss sein
VideoMarvin: Warten auf ein Spenderherz
Organspende-Reform: Fragen und Antworten
Wie sieht die Neuregelung aus?
Ab dem 1. November 2012 bekommen alle Bürger über 16 Jahren innerhalb der nächsten zwölf Monate Post von ihrer Krankenversicherung: Mit dem Start der Organspendereform haben die Kassen nun ein Jahr Zeit, ihren Versicherten einen Organspendeausweis mit Informationen darüber zu schicken. Die Techniker Krankenkasse beginnt direkt damit, andere Kassen warten noch ab. Die im Bundestag über die Fraktionsgrenzen hinweg beschlossene Entscheidungslösung soll die Spendebereitschaft erhöhen. Alle Versicherten sollen mit der Kampagne informiert und um eine Entscheidung gebeten werden. Bisher musste man sich aktiv um das Thema kümmern und gegenüber den Angehörigen oder per Ausweis seine Spendebereitschaft bekunden, wenn man nach dem Tod seine Organe zur Verfügung stellen wollte.
Warum war eine Neuregelung nötig?
Seit Jahren wird darüber gestritten, wie die Organspendebereitschaft erhöht werden kann. Hintergrund ist die große Diskrepanz zwischen der grundsätzlichen Organspendebereitschaft und der Zahl derjenigen mit Organspendeausweis: Drei Viertel der Deutschen sind laut Umfragen bereit, ein Organ zu spenden. Bislang besitzt aber nur ein Viertel einen Organspendeausweis.
Wie sah die bisherige Regelung aus?
Bis 1. August galt in Deutschland eine Zustimmungslösung, wonach ein Mensch schon zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt haben muss oder Angehörige eines Hirntoten Ja sagen müssen. In neun von zehn der in Frage kommenden Todesfälle entscheiden die Angehörigen über eine Organspende.
Was hat sich nun gesetzlich geändert?
Es wird nicht mehr nur allgemein für die Organspende geworben, die Menschen werden künftig direkter informiert und konkret mit einer Entscheidung konfrontiert. Einen Zwang zur Entscheidung gibt es jedoch weiterhin nicht, sie bleibt freiwillig. Das neue Gesetz sieht zudem vor, dass die rund 1.400 Kliniken mit Intensivstationen je einen Transplantationsbeauftragten bekommen, der unter anderem Angehörigen potenzieller Spender berät.
Wann dürfen Organe entnommen werden?
Der Verstorbene oder seine Angehörigen müssen zum einen in die Organentnahme eingewilligt haben. Zudem muss der Hirntod von Ärzten eindeutig festgestellt worden sein. Infrage kommen nur jene Menschen, bei denen der Hirntod vor dem Herzstillstand eintritt. Jährlich sterben in deutschen Krankenhäusern rund 400.000 Menschen, davon laut Deutscher Stiftung Organtransplantation (DSO) etwa ein Prozent an Hirntod.
Zahlen zur Organspende
In Deutschland leben zurzeit rund 12.000 potentzielle Organempfänger. Im letzten Jahr ging die Zahl der Spender im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurück, von 1.296 im Jahr 2010 auf 1.200 im Jahr 2011, das ist ein Minus von 7,4 Prozent. Nach den Manipulationsskandalen an verschiedenen Kliniken in diesem Jahr ging die Spendebereitschaft weiter zurück.



