Auf ihrem Weg in die Privatisierung betreibt die Bahn Personalabbau, schickt überzählige Mitarbeiter in den vorzeitigen Ruhestand. Nach Recherchen von Frontal21 arbeiten Frühpensionäre aber über Privatfirmen nach wie vor für ihren alten Arbeitgeber - und kassieren trotzdem weiter Pension.
"Diese Rechnung zahlt natürlich der Steuerzahler", sagt der Verkehrswissenschaftler Dr. Gottfried Ilgmann im Interview mit Frontal21. Denn die Altersbezüge der Frühpensionäre bezahle der Bund, so Ilgmann. Im Zuge der Bahnreform waren vor einigen Jahren die Pensionäre der Bahn vom Bundeseisenbahnvermögen (BEV), einer Behörde des Bundes, übernommen worden - dem hochverschuldeten Staatsunternehmen sollten damit die Mehrkosten durch die Beamten abgenommen und die Bahn durch den Personalabbau für die Privatisierung fit gemacht werden.

Mehr als 7000 Mitarbeiter hat die Bahn seitdem in den vorzeitigen Ruhestand geschickt. Das Unternehmen habe keine Verwendung mehr für die Beamten, heißt es in solchen Fällen. Doch Ilgmann, der sich seit Jahren mit der Bahn und deren Reform beschäftigt, sagt: Die Bahn "hat auch qualifizierte Mitarbeiter frühpensioniert, obwohl sie deren Leistung noch braucht." Diese Mitarbeiter lease sie sich nun quasi über Firmen viel preiswerter wieder zurück, so Ilgmann.
In Dokumenten, die Frontal21 vorliegen, tauchen Namen von Frühpensionären in aktuellen Dienstplänen und Telefonlisten der Bahn auf. Sie werden also offenbar eingesetzt. Die Bahn baut erst Personal ab, saniert sich so auf Kosten des Steuerzahlers, und greift dann trickreich bei Bedarf auf die Dienste der frühpensionierten Fachleute zurück? Frontal21 hat die Deutsche Bahn AG um eine Stellungnahme gebeten. Bislang keine Antwort.
Die für die Frühpensionäre zuständige Behörde, das Bundeseisenbahnvermögen (BEV), teilt auf Anfrage von Frontal21 schriftlich mit, dass derjenige, der einer Erwerbstätigkeit im Vorruhestand nachgeht, gesetzlich verpflichtet sei, diese bei der BEV anzuzeigen. Darauf würden Ruhestandsbeamte auch regelmäßig hingewiesen und kontrolliert. Die BEV habe aber zurzeit keine "konkreten Erkenntnisse" über die Beschäftigung von Frühpensionären bei der Bahn beziehungsweise bei Betrieben, die Verträge mit der Deutschen Bahn geschlossen haben. Das heißt, es liegen offenbar keine entsprechenden Anzeigen von Frühpensionären vor. Keine für die Bahn erwerbstätigen Vorruheständler? Die Dienstpläne, die Frontal21 vorliegen, ergeben ein anderes Bild.
So schreibt die BEV Frontal21 weiter: "Sollte sich herausstellen, dass aufgrund von Nicht- oder Falschangaben Betrug zu Lasten des BEV zu vermuten ist, wird das BEV Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft stellen. Darüber hinaus ist ggf. bei Verdacht auf Schwarzarbeit die Zollverwaltung einzuschalten." Die Deutsche Bahn wird sich dann fragen lassen müssen, ob sie Mitwisser oder gar Mittäter zu nennen ist.