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12. Februar 2012
 

ZDF.reportage

 
sonntags, 18.00 Uhr
Gerichtsakten. Quelle: dpa
Ein ungeklärter Fall

Der Fall Kalinka

Seit 27 Jahren ist der Tod des Mädchens ungeklärt

von Anja Merkel

Kalinka Bamberski wohnt in Frankreich und verbringt den Sommer bei ihrer Mutter und deren zweitem Ehemann, dem Internisten Dr. Dieter K., in Lindau am Bodensee. Am 10. Juli 1982 wird die Leiche des 14-jährigen Mädchens im Haus von Dieter K. in Lindau aufgefunden. Bis heute ist der Fall nicht restlos aufgeklärt.

 
 
 
 

Bei bei der Obduktion der Leiche werden Verletzungen des Genitalbereichs festgestellt. Doch diesen Hinweisen wird nicht weiter nachgegangen. Das Ergebnis der zuständigen Gerichtsmedizin in Memmingen lautet: Todesursache ungeklärt. Die Ermittlungen werden eingestellt. Nachdem Kalinkas leiblicher Vater, André Bamberski, den Obduktionsbericht gelesen hat, macht er den Arzt für den Tod seiner Tochter verantwortlich. Er wirft Dieter K. vor, Kalinka vergewaltigt und ihr im Anschluss eine tödliche Spritze verabreicht zu haben.

Bamberskis Anwälte erwirken einige Monate später eine weitere Obduktion. Dabei stellt man fest, dass die Geschlechtsteile, die zu Untersuchungszwecken aus der Leiche entnommen worden waren, spurlos verschwunden sind. Jetzt kann nicht mehr nachgewiesen werden, ob Kalinka vor ihrem Tod tatsächlich missbraucht wurde.

 

Auslieferung verweigert

In Deutschland kommt es nicht zu einer Anklage. Dafür aber in Frankreich. Die Indizien reichen der französischen Justiz aus, Dieter K. 1995 in Abwesenheit zu 15 Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu verurteilen. Diese Strafe muss er allerdings bis heute nicht antreten. Die deutsche Justiz verweigert die Auslieferung des Arztes nach Frankreich, da Dieter K. im Fall Kalinka hier nicht angeklagt worden ist. Er gilt als nicht vorbestraft.

 

Im Herbst 2009, 27 Jahre nach Kalinkas Tod, rückt der Fall erneut ins Licht der Öffentlichkeit. Dieter K. wird aus seinem Haus entführt und nach Frankreich verschleppt. Am 18. Oktober 2009 findet man den heute 74-Jährigen, gefesselt und mit einer Kopfverletzung, in der Nähe eines Gerichts im elsässischen Mülhausen. Er wird von der französischen Polizei festgenommen und inhaftiert.

 

Leiblicher Vater gesteht Zustimmung

Wer für die Entführung verantwortlich ist, bleibt ungeklärt. Bamberski, der Vater der 1982 getöteten Kalinka, bestreitet, dass er diese organisiert und ausgeführt habe. Allerdings gibt er zu, mit den Entführern Kontakt gehabt und seine Zustimmung zu der Entführung gegeben zu haben. Sollte sich herausstellen, dass Kalinkas Vater an der Entführung beteiligt war, droht auch ihm eine Anklage. Die Staatsanwaltschaft Kempten ermittelt gegen ihn wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung.

 

Dieter K. sitzt seit seiner Entführung in Paris in Untersuchungshaft. Er soll sich in Frankreich vor Gericht verantworten. Sein Anwalt will dagegen Beschwerde einlegen. Sollte er damit scheitern, wird dem deutschen Arzt im Fall Kalinka in Frankreich nach 27 Jahren der Prozess gemacht.

 
 
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