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donnerstags 21 Uhr
 Quelle: dpa
Auch eine Ich-AG: Zeitschriftenkiosk

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Der Existenzgründungszuschuss

Gesetzliche Bestimmungen zur Ich-AG

Nicht jeder kann seine Selbständigkeit als Ich-AG aufbauen und nicht immer lohnt sich diese Art der Förderung. Lesen Sie hier die offiziellen Bestimmungen des Arbeitsamtes und urteilen Sie selbst.

 
 
 
 

Laut Arbeitsamt ist der Existenzgründungszuschuss "ein neues arbeitsmarktpolitisches Instrument zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit sowie ein weiterer Anreiz zur Beendigung von Arbeitslosigkeit." Der Existenzgründungszuschuss ist die Basis der neu eingeführten Ich-AG.

 

Voraussetzungen

Die Förderung der selbständigen Tätigkeit in Form der Ich-AG/Familien-AG ist beschränkt auf Personenkreise, die Entgeltersatzleistungen bezogen haben oder im Rahmen von ABM/SAM gefördert wurden und deren Arbeitseinkommen während eines Jahres voraussichtlich 25.000€ nicht übersteigen wird.

 

Der Existenzgründer darf keinen Arbeitnehmer beschäftigen. Die Beschäftigung mitarbeitender Familienangehöriger im Sinne der Erweiterung der Ich-AG zu einer sogenannten Familien-AG ist dagegen möglich.

 

Höhe der Förderung

Der Existenzgründungszuschuss ist auf längstens drei Jahre begrenzt. Die Zuschüsse werden als monatliche Pauschalbeträge ausgezahlt. Die Höhe des Zuschusses ist gestaffelt und reduziert sich jeweils nach Ablauf eines Jahres (erstes Jahr 600 Euro monatlich, zweites Jahr 360 Euro monatlich und drittes Jahr 240 Euro monatlich).

 

Bezieher des Existenzgründungszuschusses sind rentenversicherungspflichtig (§ 2 Satz 1 Nr. 10 SGB VI).

 

(Quelle: Arbeitsamt.de)

 

Diese Bestimmungen gehen zurück auf § 421 l SGB III (gültig seit 1.1.2003)