Wenn man Anschläge verhindern wolle, müsse man versuchen, vorher zu wissen, was Terroristen vorhätten, betont Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) im Berlin direkt Interview. Um der Freiheit willen müsse man Risiken hinnehmen. "Aber Risiken hinnehmen heißt nicht, dass man sich bequem in den Liegestuhl legt und sagt: 'Wir tun gar nichts.' Da würde der Staat seine Legitimation verlieren", sagt Schäuble.
ZDF: Was halten Sie von folgendem Zitat: "Ich will nicht aufgenommen werden, sobald ich vor die Haustür trete. Ich will nicht alle 50 Meter einen Polizisten stehen haben. Das wäre dann nicht mehr mein Land. Ich will doch nicht Orwell 1984 einführen"?
Wolfgang Schäuble: Es geht mir auch so.
ZDF: Das ist ein Zitat des Berliner Innensenators Erhart Körting. Halten Sie den Mann für leichtsinnig, weil er beim Thema Terrorismus so liberal ist?
Schäuble: Herr Körting ist ein Mensch, der die Verantwortung eines Innenministers genau so ernst nimmt wie ich. Das ist nur ein Zitat aus dem Zusammenhang. Insgesamt wollen wir das alle nicht. Aber wir haben eine Bedrohung in der Welt der Globalisierung durch den islamistischen Terrorismus, der asymmetrischen Kriegsführung, der Selbstmordattentäter. Wo man nicht sagen kann: Es war früher so heimelig. Es war übrigens gar nicht heimelig. Die Kriege in Europa im vergangenen Jahrhundert waren grauenvoll. Heute haben wir eine völlig neue Bedrohung. Wir wissen die Antworten nicht wirklich. Aber zumindest Innenminister müssen darüber nachdenken: Wie können wir denn das, was die Menschen an Sicherheit vom Staat erwarten, in verfassungsrechtliche einwandfreie Formen gießen.
ZDF: Aber das alles hat Otto Schily nach dem 11. September 2001 auch gesagt. Er hat damals die Sicherheitsgesetze massiv verschärft. Hat der Staat nicht genug in der Hand, um Deutschland vor Terrorismus zu schützen?
Schäuble: Na ja, die Entwicklung geht immer weiter. Damals hat man - übrigens auch die Generalbundesanwaltschaft in der Verantwortung der Justizministerin - gesagt: Wir wenden die Vorschriften der Strafprozessordnung auf Online-Durchsuchungen entsprechend an. Nun hat der Bundesgerichtshof gesagt: Wir brauchen ein eigenes Gesetz dafür, wenn wir das wollen. Ich sagte: Wir stoppen es, bis wir das Gesetz haben. Aber ich bin natürlich dafür, dass wir ein eigenes Gesetz machen. Jetzt diskutieren wir über diese auch technisch schwierige Frage: Wie macht man das im Einzelnen? Die Entwicklung geht ja immer weiter.
ZDF: Aber wenn der Staat sich auf die Computer zu Hause einschleicht, ist das nicht schon der totale Überwachungsstaat? Ist das nicht Orwell?
Schäuble: Der Staat schleicht sich nicht in die Computer zu Hause ein, sondern der Staat ist immer in der Geschichte, wenn er Anhaltspunkte zur möglichen Bedrohungen hatte, unter strengen rechtsstaatlichen Voraussetzungen eingeschritten. Darüber müssen Richter entscheiden, das muss kontrolliert und begrenzt sein und hinterher auch offengelegt werden. So wie bei der Telefonkontrolle. Das kann der Staat unter bestimmten Voraussetzungen auch. Jeder weiß, dass es notwendig ist. Man muss es begrenzen, aber man kann nicht sagen, wir haben jetzt eine neue Technik der Kommunikation, da wollen wir uns überhaupt nicht darum kümmern. Das geht nicht. Die Terroristen verabreden sich über neue technische Möglichkeiten der Kommunikation. Wenn wir die Anschläge verhindern wollen, müssen wir versuchen, vorher zu wissen, was sie vorhaben.
ZDF: Sie schlagen eine ganze Reihe von Maßnahmen vor: die Online-Untersuchung, die Kontrolle des Internet- und des Handyverkehrs, mehr Bundeswehr im Innern und möglicherweise wollen Sie sogar gekaperte Passagiermaschinen abschießen lassen. Ist das noch der liberale Rechtsstaat?
Schäuble: Das ist schon der freiheitliche Rechtsstaat, der muss die Menschen schützen. In den Formen und in den Instituten der freiheitlichen Verfassung. Mit der Bundeswehr ist das nun wirklich überhaupt nicht so, wie das öffentlich dargestellt ist. Beispielsweise beim Luftsicherheitsgesetz. Dass wir bei bestimmten Gefahren, die nur die Bundeswehr aus der Luft abwehren kann, rechtmäßig abwehren können. Wenn das Verfassungsgericht sagt, dafür reicht die verfassungsrechtliche Grundlage nicht aus, dann müssen wir sie schaffen. Das haben wir in der Koalitionsvereinbarung gesagt. Es geht doch nicht darum, dass man die Bundeswehr als Polizei einsetzt. Da gibt es klare Unterschiede. Aber dass Gefahren, die nur die Bundeswehr abwehren kann, auf einer einwandfreien verfassungsrechtlichen Grundlage abgewehrt werden müssen, das genau ist das Gebot des Verfassungsstaates.
ZDF: Ihr Koalitionspartner sagt an diesem Sonntag dazu: Wir dürfen die Freiheit nicht zu Tode schützen.
Schäuble: Da hat er recht. Aber wir müssen sie schützen. Im vergangenen Jahrhundert ist die Freiheit einmal verloren gegangen, weil die Menschen den freiheitlichen Verfassungsstaat diffamiert haben, es sei eine Schwatzbude und er könne die Menschen nicht schützen. Ich möchte Anschläge verhindern, aber ich möchte vor allen Dingen, wenn etwas passieren sollte - hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht - dass alle das sichere Bewusstsein haben, das Menschenmögliche ist getan worden - nicht mehr und nicht weniger. Um der Freiheit willen muss man Risiken hinnehmen. Aber Risiken hinnehmen heißt nicht, dass man sich bequem in den Liegestuhl legt und sagt: 'Wir tun gar nichts.' Da würde der Staat seine Legitimation verlieren.