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21. November 2009
 

WISO

 
montags, 19.25 Uhr
Altersvorsorge - Riesterrente. [M] Quelle: dpa,ZDF
Ohne zusätzliche Altersvorsorge bleibt oft im Alter nicht viel zum Leben übrig.

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Altersvorsorge mit Geld vom Staat

Mit der Riester-Rente privat vorsorgen

von Annette Ruhe

Die Riester-Rente ist eine der Möglichkeiten, privat fürs Alter vorzusorgen - mit staatlicher Förderung. Besonders für Familien mit Kindern lohnt sich "Riestern", denn es gibt Zulagen für jedes Kind. In vielen Fällen bringt eine Riester-Rente außerdem noch Steuererleichterungen.

 
 
 
 

Anrecht auf staatliche Förderung im Rahmen eines Riester-Vertrages haben in einer Rentenversicherung Pflichtversicherte wie Arbeitnehmer, Beamte, Wehr- und Zivildienstleistende und Empfänger von ALG I oder II. Wer selbst nicht berechtigt ist, wie zum Beispiel Selbstständige, kann nur dann Riester-Förderung erhalten, wenn der Ehepartner einen Riester-Vertrag hat.

Nur von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zertifizierte Altervorsorgeverträge erhalten die staatliche Förderung. Das Zertifikat sagt nichts über die Qualität des Produktes aus, es sorgt allerdings dafür, dass gewisse Mindeststandards wie Kapitalgarantie, lebenslange Rentenzusage, Abschlusskosten und Mindestlaufzeiten geregelt sind.

 

Riester: Auch Selbstständige fördern

Hier sieht der Namensgeber und ehemalige Arbeitsminister Walter Riester einen Ansatzpunkt zur Verbesserung der Riester-Rente: "Ich plädiere dafür, die Riester-Rente auch für Selbstständige anzubieten. Die Zulagen bestehen aus Steuermitteln, die auch von Freiberuflern eingezahlt wurden. Deshalb sollten sie auch zur Förderung berechtigt sein. Der erste Selbstständige, der dagegen klagt, wird vorm Verfassungsgericht große Chancen haben Recht zu bekommen."

 
 

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Zulagen nicht verfallen lassen

Die staatlichen Zulagen müssen jährlich beantragt werden, sonst verfallen sie. Mittlerweile kann man Dauerzulageanträge stellen, die man nur einmal ausfüllen muss und um die sich dann der Anbieter kümmert. Der Antrag muss bis spätestens Ende des übernächsten Jahres gestellt werden. Für das Jahr 2005 ist also der 31.12.2007 Stichtag.

 
 Quelle: ZDF
ZDF
Namensgeber: Walter Riester

Die Beliebtheit der Riester-Rente wächst. Walter Riester bedauert aber, dass sie immer noch erst ungefähr ein Drittel der Förderberechtigten erreiche. "Wer gut verdient, empfindet das Verhältnis zwischen Eigenbeitrag und Zulage teilweise als wenig attraktiv. Ihnen ist jedoch oft nicht bewusst, dass sie mit der Riester-Rente eine enorme Steuerentlastung erhalten. Viele wissen einfach noch nicht, warum sich die Riester-Rente für sie lohnt", so der Bundestagsabgeordnete.

Drei verschiedene Produkte

Es gibt drei unterschiedliche Varianten der Riester-Rente: die private Rentenversicherung, den Banksparplan oder den Fondsparplan. Die Varianten bieten unterschiedliche Vorteile und sind je nach Alter, Familienverhältnissen und Einkommen des Riester-Sparers besser geeignet.

 

Außerdem kann ein Riester-Vertrag mit einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung kombiniert werden. Experten raten jedoch wegen der besonderen Vorschriften von solchen Riester-Produkten ab. Besser ist es, Risikoschutz und Altersvorsorge voneinander zu trennen. Im Todesfall kann die Riester-Rente vererbt werden, die bereits gewährten Zulagen oder Steuerersparnisse müssen dann zurückgezahlt werden. Ein Ehepartner kann eine geerbte Riester-Rente auf den eigenen Vertrag aber übertragen lassen.

 

Was bringt eine Riester-Rente?

Eine Riester-Rente garantiert im Alter ein lebenslanges, zusätzliches Einkommen. Der Staat fördert mit Grund- und Kinderzulagen

  • bis 2007: bis zu 114 Euro pro Person und
    138 Euro pro Kind
  • ab 2008: bis zu 154 Euro pro Person und
    185 Euro pro Kind.

Außerdem ist geplant, dass es 300 Euro Zulage für Kinder geben soll, die ab 2008 geboren werden. Und ab nächstem Jahr sollen außerdem Personen unter 21 Jahren, die einen Riester-Vertrag abschließen, eine einmalige Start-Zulage von 100 Euro bekommen.

 

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Einschränkungen für Geringverdiener

Wer wenig verdient oder nicht lange genug Rentenbeiträge zahlt, "riestert" unter Umständen, ohne dadurch später mehr Rente zu bekommen. Denn jeder, dessen Renteneinkünfte unterhalb eines sogenannten Grundsicherungsbedarfs liegen, kann Grundsicherung beantragen, eine Art Sozialhilfe für Rentner. Der Grundsicherungsbedarf ist je nach Wohnort unterschiedlich hoch. Wenn gesetzliche Rente und Riester-Rente zusammen immer noch nicht den Grundsicherungsbedarf erfüllen, hat der Riestersparer am Ende keine besserer Rente als er sie ohne private Altersvorsorge gehabt hätte. Seine Riester-Rente wird mit der Sozialleistung verrechnet. Es empfiehlt sich also, sich seinen aktuellen Rentenverlauf anzuschauen und auszurechnen, auf wie viel Rente man mit privater Vorsorge ungefähr kommen kann. Das Sozial- beziehungsweise Grundsicherungsamt gibt Auskunft über den jeweiligen Grundsicherungsbedarf am Wohnort.

 
 

Rente muss voll versteuert werden

Eine Riester-Rente kann Steuervorteile bringen. Das Finanzamt prüft, ob die Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug höher ist als die Zulage. Ist das nicht so, erhalten Sie die Zulage, die ja ohnehin mit dem Zulagenantrag beantragt wurde. Haben Sie eine höhere Steuerersparnis, wird das von Ihrer Steuerschuld abgezogen.

Der Vorgang nennt sich Günstigerprüfung und lohnt sich vor allem für Personen mit hohem Steuersatz. Allerdings muss bei der Einkommensteuererklärung die Anlage AV abgegeben werden. Ein weiterer Vorteil der Riester-Rente ist, dass sie im Falle von Arbeitslosigkeit geschützt ist und sie nicht zu einer vorzeitigen Verwertung von Vermögen herangezogen werden darf.

Ein Nachteil ist, dass die ausgezahlte Rente später voll versteuert werden muss. Außerdem muss der Sparer einen Mindesteigenbeitrag einbezahlen, um die staatlichen Zulagen zu erhalten. Das waren bis 2007 drei Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens, ab 2008 sind es vier Prozent.

 
 

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Sorgen Sie privat mit einer Riester-Rente für das Alter vor?