Es ist die Investition des Lebens: der Bau des eigenen Hauses. Schon allein deshalb sollte man möglichst viel Sorgfalt walten lassen. Denn selbst neu gebaute Häuser weisen leider immer wieder Baumängel auf. Wie man sich davor schützt, erklärt Rechtsanwalt Kay Poulsen im ZDFonline-Interview.
ZDFonline: Herr Poulsen, warum nimmt Ihrer Meinung nach die Häufigkeit von Baumängeln tendenziell zu?
Kay Poulsen: Das hängt vor allem mit kontinuierlich neuen technischen Qualitätsanforderungen am Bau zusammen. Viele Handwerker bekommen Änderungen nicht mit und sind alles andere als auf dem neuesten, anerkannten Stand der Technik.
ZDFonline: Und was sind die statistisch häufigsten Mängel?
Poulsen: Am häufigsten kommen undichte Keller und Probleme mit der Dämmung sowie Hinterlüftung vor. Oft spielen beim Baupfusch auch Schwierigkeiten mit dem Schallschutz und Risse eine Rolle. Vorsicht ist zudem bei Wärmedämmverbundsystemen geboten - hier werden von den Bauunternehmen oft nicht zugelassene Komponenten verwendet.

ZDFonline:Diese Mängel sind sicher nur die Spitze des Eisbergs, wie kann ich mich vor Baupfusch generell schützen?
Poulsen: Zunächst einmal ist es bei der Auswahl des Bauunternehmens wichtig, sich nach Referenzen zu erkundigen, sich vorangegangene Bauvorhaben anzuschauen und ehemalige Kunden nach ihren Erfahrungen zu fragen. Im nächsten Schritt sollte der Bauherr den Vertrag gründlich auf das Leistungsverzeichnis hin prüfen und Unklarheiten vorneweg klären. Während des Baus ist es ratsam, einen Sachverständigen zur Hand zu haben, der nach bestimmten Bauabschnitten Kontrollgänge durchführt.
ZDFonline: Warum denn einen Sachverständigen - schon bevor Baupfusch vorliegt?
Poulsen: Ein Experte kann nach bestimmten Bauphasen Mängel entdecken, bevor sie durch neue Baumaßnahmen verdeckt werden. So können Baufehler relativ preiswert und schnell beseitigt werden. Über den Verband Privater Bauherren kommt man bundesweit recht leicht an Sachverständige, die den Bau begleiten. Die Kosten liegen grob geschätzt zwischen 2000 und 3000 Euro pro Neubau - in der Regel gut angelegtes Geld, wenn man den Preis im Verhältnis zu den Gesamtausgaben für den Bau sieht. Viele Firmen bieten sogar eine Baubegleitung durch externe Sachverständige in ihren Verträgen an.
ZDFonline: Unabhängig von fachlicher Unterstützung, welche Fehler sollte der Bauherr selbst unbedingt vermeiden?
Poulsen: Ahnungslosigkeit ist ein großes Problem. Der Bauherr sollte sich unbedingt mit den Bauprodukten vertraut machen. Außerdem sollte er auf eine möglichst präzise und detaillierte Ausformulierung des Vertrags achten. Also: lückenlos alle Baukosten "einpreisen". Darunter auch Posten, die gerne vergessen werden - wie zum Beispiel Erschließungskosten oder Kosten für Erdabfuhren. Weiterhin einen detaillierten Zahlungsplan nach dem tatsächlichen Leistungsstand einfügen, Pauschalpreise statt Einzelpreisverträge anstreben und einen verbindlichen, konkreten Fertigstellungstermin festlegen.
ZDFonline: Falls es dafür nun zu spät ist: Was ist eine angemessene Reaktion im Fall von Baupfusch?
Poulsen: Bei dem Verdacht auf Baupfusch sollte ein Fachmann eingeschaltet werden - am besten ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Der Bauherr kann sich auf diese Weise einen Experten ins Boot holen und steht dem Bauunternehmen als Laie nicht länger hilflos gegenüber. Sind die Mängelbeschwerden berechtigt oder liegt Ausführungsverzug vor, sind die Anwaltskosten in der Regel zudem erstattbar.
ZDFonline: Und wie groß ist die Chance, die Mängel ausgebessert zu bekommen?
Poulsen: Seriöse Firmen führen eine Mängelbeseitigung ohne Beanstandung durch. Ein angemessenes Mittel ist der so genannte Druckzuschlag: Demnach ist es dem Bauherrn erlaubt, einen Teil der Vergütung für das Bauunternehmen zurückzuhalten, bis die Mängel beseitigt sind - konkret in Höhe der zweifachen Kosten für die Mängelbeseitigung. Aber Vorsicht: Mängel sind in der Regel maximal fünf Jahre lang einklagbar, danach haftet das Bauunternehmen nicht mehr für den Schaden.
ZDFonline: Wie sieht es denn aus, wenn Baupfusch vorliegt, das Bauunternehmen aber inzwischen pleite gegangen ist?
Poulsen: Der Insolvenzverwalter hat normalerweise weder Interesse noch die Mittel einen Bau nachzubessern. In den seltensten Fällen dürfte der Bauherr Geld erstattet bekommen, sodass unter Umständen ein erheblicher Schaden bleiben kann. Um die Liquidität des Unternehmens im Vorhinein zu prüfen, kann sich der Bauherr zum Beispiel im Internet die Vorjahresbilanzen der Bauunternehmen ansehen. Sicherheit gibt auch eine Vertragserfüllungsbürgschaft: Geht die Baufirma pleite, springt ein Bürge ein, sodass der Auftraggeber keinen Schaden nimmt. Generell sollte der Bauherr nie in Vorleistung treten, sondern strikt nur den jeweiligen Stand des Bauprojekts vergüten und dabei eventuell erkennbare Mängel "einpreisen".
Eine Reportage von Annegret Oster
Sendedatum: 19. November 2009, 21 Uhr, bei ZDF.reporter