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Terra X

 
Länderspiegel. Quelle: ZDF
Soldat arbeitet an einer Radaranlage

Mission X: Duell im Dunklen

Gefährliche Strahlen

Militärische Radaranlagen als Gefahr für die Gesundheit

In der Pionierzeit des Radars machte sich keiner über mögliche gesundheitliche Auswirkungen Gedanken. Auch als die Radartechnik im Zweiten Weltkrieg ihren militärischen Durchbruch erlebte, wurde nicht nach Gefahren von Röntgenstrahlen für den Menschen gefragt. Heute bezweifelt keiner mehr das Gefahrenpotential von Radareinrichtungen, die nicht den Schutzverordnungen entsprechen.

 
 
 
 

Jahrzehntelang waren Soldaten der Bundeswehr und der NVA lebensgefährlichen Risiken von Radaranlagen ausgesetzt. Im Mittelpunkt steht die Röntgenstrahlung, die lange Zeit über der zulässigen Dosis lag.

 

Unzureichende Schutzmaßnahmen

Schätzungsweise 900 ehemalige Soldaten tragen schwere Gesundheitsschäden durch überhöhte Strahlenbelastung davon. Radarstrahlen enthalten gesundheitsschädigende Röntgen- und elektromagnetische Hochfrequenzstrahlungen. Zwischen dieser gefährlichen Radarstrahlung und verschiedenen Krebserkrankungen sehen Wissenschaftler einen Zusammenhang.

Radarauto. Quelle: ZDF
ZDF
Radarauto der Bundeswehr

Hirntumore, Leukämie, Lymphdrüsen- und Lungenkarzinome sind nur einige der schweren Krebserkrankungen, an denen viele ehemalige Radartechniker der Bundeswehr und der NVA leiden. Von der Überschreitung der gesetzlich festgelegten Sicherheitsgrenzenwerte für die Strahlung wusste das militärische Personal zum damaligen Zeitpunkt nichts. Die Bundeswehr kannte jedoch die Risiken, die von Radareinrichtungen ausgingen - traf aber keine ausreichenden Schutzmaßnahmen.

 

Erste Röntgenverordnung

Schon 1958 beauftragte die Bundeswehr das bayrische Landesinstitut für Arbeitsschutz, um Untersuchungen zu der Strahlenbelastung für Menschen, die an Radaranlagen tätig sind, durchzuführen. Das Institut stellte eine zu hohe Belastung durch Röntgenstrahlung fest. Daraufhin wurden jedoch nur Warnhinweise und Bleiabschirmungen empfohlen. Zu einer gesetzlichen Regelung zum Schutz vor Röntgenstrahlung, die von Radargeräten ausgehen, kam es erst 1973. Die erste Röntgenverordnung, die auch für die Bundeswehr Gültigkeit hatte, trat am 1. März 1973 in Kraft. Sie regelte erstmalig den Strahlenschutz für Störstrahler.

 

Infobox

Radargeräte als Störstrahler:

Die für starke Radarsender notwendigen Verstärkerröhren erzeugen als Abfallprodukt Röntgenstrahlung, die als Störstrahler bezeichnet werden. Sie unterliegen entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Verstärkerröhren müssen derart abgeschirmt sein, dass weder Bevölkerung noch Bedienungspersonal einer überhöhten Dosisbelastung ausgesetzt ist.

 

Regelmäßige Strahlenmessberichte liegen für einen großen Zeitraum jedoch nicht vor. Der Bericht der Radarkommission von 2003 ihren besagt, dass der Stellenwert, den die Bundeswehr dem Problem der Röntgenstrahlung bis Mitte der Siebziger Jahre beigemessen hat, nicht sehr groß gewesen ist.

NVA-Radar. Quelle: ZDF
ZDF
Auch erkrankte Soldaten der NVA fordern Entschädigung

Unterstützung für Radargeschädigte

Die Radaropfer fordern Entschädigungen von der Bundeswehr. Ihr Vorwurf lautet, dass die Bundeswehr ihr Radarpersonal wissentlich über Jahrzehnte hinweg der lebensgefährlichen Strahlung ausgeliefert habe. Der Bund zur Unterstützung Radargeschädigter kämpft seit Jahren um Entschädigungen. Die Initiative zielt auf eine Sammelklage gegen die Bundeswehr ab. Bisher erhielten nur wenige ehemalige Soldaten eine Entschädigung, einige erlagen bereits ihren Krebserkrankungen. Das größte Problem besteht darin, dass die Beweispflicht bei den ehemaligen Soldaten oder deren Hinterbliebenen liegt. Denn keiner der Betroffenen trug damals ein Strahlenmessgerät bei sich.

 

Obwohl sogar bei Strahlenmessungen Anfang der Neunziger Jahre vereinzelt Grenzwertübertretungen zum Vorschein kamen, sieht die Radarkommission Erkrankungen durch die Arbeiten an militärischen Radargeräten nach 1985 als eher unwahrscheinlich an. Denn Mitte der Achtziger Jahre wurden bei der Bundeswehr endlich die schon längst überfälligen Umrüstungen von Radaranlagen unternommen.

 
 
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