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12. Februar 2012
 

WISO

 
montags, 19.25 Uhr
Einkommensteuererklärung. Quelle: imago
Seit 2008 gibt es für jeden Bundesbürger eine lebenslange Steuernummer.

WISO

Nachforderung bei Rentnern möglich

Mehr Kontrolle bei Steuern durch Meldesystem

von Oliver Heuchert

Durch die neuen Steuernummern und ein umfassendes Meldesystem werden künftig auch alle Einkünfte der Rentner erfasst. Das hat zur Folge, dass vielen Senioren Post vom Finanzamt droht, in der Steuernachzahlungen gefordert werden.

 
 
 
 

Das Meldesystem hat im Oktober 2009 seine Arbeit aufgenommen. Es hat vier Jahre gedauert, das System der persönlichen Identifikationsnummern zu installieren. Durch diese Verzögerung dürfte es in den Rentner-Haushalten, die seit 2005 Steuern zu zahlen haben, dies aber nicht getan haben, zu bösen Überraschungen kommen. Das Bundeszentralamt für Steuern gab im Oktober 2008 bekannt, "dass für die Veranlagungsjahre 2005 bis 2008 die Rentenbezugsmitteilungen im Zeitraum vom 1. Oktober 2009 bis zum 31. Dezember 2009 zu übermitteln sind". Das heißt, seit Anfang 2010 weiß jedes Finanzamt über die Einkünfte der Rentner in den vergangenen vier Jahren Bescheid. Für die weiteren Jahre werden die Rentenzahlungen zeitnah gemeldet.

 

Grundsätzlich besteht für die betroffenen Rentner die Pflicht, bis zum 31. Mai des Folgejahres eine Steuererklärung abzugeben. Wer wartet, bis das Finanzamt auf Basis des Mitteilungsverfahrens sich meldet, muss gegebenenfalls Steuern nachzahlen - und dazu möglicherweise auch noch Säumniszuschläge und eine Vorauszahlung für 2011. Das kann teuer werden. Die Behörden wollen allerdings nachsichtig umgehen. Man geht davon aus, dass diese Rentner keine Steuern gezahlt haben, weil sie es nicht besser wussten.

Spielraum für Verspätungszuschlag

Deswegen wird man wohl in den meisten Fällen nicht wegen Steuerhinterziehung vorgehen. Die nachzuzahlenden Steuern sind aber auf jeden Fall fällig und auch die Verzugszinsen. Das Finanzamt verlangt sechs Prozent Zinsen pro Jahr.

Außerdem kann es zusätzlich einen Verspätungszuschlag in Höhe von zehn Prozent des geschuldeten Steuerbetrags erheben. Hier hat die Behörde aber einen Ermessensspielraum. Das heißt, dass die Beamten hier noch einmal mit sich reden lassen, wenn der Rentner seine Steuern nicht gezahlt hat, weil er es nicht besser wusste.

 

Richtig vorbeugen

Senioren haben die Möglichkeit, sich bei ihrem Finanzamt zu informieren. Teilweise veranstalten die Ämter Veranstaltungen zu diesem Thema. Die Informationen bleiben aber meist im Allgemeinen. Wenn Sie verlässlich Klarheit haben wollen und sich nicht sicher sind, ob Sie Steuern zahlen müssen, können Sie bei Ihrem Finanzamt eine so genannte Nichtveranlagungs-Bescheinigung beantragen. Das ist deutlich weniger aufwändig, als gleich eine ganze Steuererklärung abzugeben. Wenn Sie diese Bescheinigung bekommen, haben Sie es schwarz auf weiß, dass Sie keine Steuern zahlen müssen - vorausgesetzt Ihre Einkommenssituation ändert sich nicht.

 

Eine solche Nichtveranlagungsbescheinigung wird ausgestellt, wenn ein Bürger nur über ein Einkommen verfügt, das innerhalb der Freibeträge bleibt. Mit einer solchen Bescheinigung können beispielsweise Rentner verhindern, dass Banken von ihren Zinserträgen oberhalb des Sparerpauschbetrags Steuern abführen, die sie sich im Folgejahr sowieso per Steuererklärung wieder holen würden. Eine solche Bescheinigung kann nach dem Ermessen des Finanzamts auf die Dauer von bis zu drei Jahren ausgestellt werden. Manche Finanzbehörden machen allerdings eine Steuererklärung für das aktuelle Jahr zur Voraussetzung zur Ausstellung einer Nichtveranlagungsbescheinigung für die weiteren Jahre. Andere stellen Nichtveranlagungsbescheinigungen nur für Kapitaleinkünfte aus. Sie sollten es einfach probieren.

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Steuerbelastung berechnen

Wenn Sie es genauer wissen wollen, müssen Sie rechnen. Das ist nicht ganz einfach. Denn die einzelnen Einkunftsarten werden unterschiedlich besteuert. Die gesetzliche Rente wird anders behandelt als die Betriebsrente - und die wiederum anders als private Renten. Auch Zinseinkünfte und Mieteinnahmen unterliegen jeweils eigenen Regeln.

 

Wenn Sie festgestellt haben, dass Sie Steuern auf Ihre Rente und andere Einkünfte zahlen müssen, sollten Sie bis zum 31. Mai 2010 eine Steuererklärung abgeben. Die Steuerformulare enthalten für die Erfassung der Renten die neue Anlage R. Hier muss unter anderem die gesetzliche Rente eingetragen werden. Betriebsrenten müssen teilweise in der Anlage N erfasst werden. Andere Einkünfte aus Kapital oder Vermietung auf den entsprechenden Bögen.

Infobox

WISO-Buch

Sicherheit bei der neuen Renten- besteuerung
Oliver Heuchert, Campus Verlag 2010
Preis: 9.90 Euro

Steuerbelastung mindern

Wenn Sie Steuern zahlen müssen, können Sie versuchen, Ihre Steuerbelastung zumindest etwas zu verringern. Dazu müssen Sie Kosten geltend machen. Für Rentner geht es dabei vor allem um Ausgaben rund um Gesundheit und Pflege. Sammeln Sie also Quittungen und Belege, wenn Sie beim Arzt, in der Apotheke oder in der Klinik zuzahlen oder bestimmte Medikamente oder Therapien ganz zahlen. So etwas können Sie als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Das gilt auch für Ausgaben für Kuren oder die Pflege, genauso wie für Kosten eines Unfalls, einer Beerdigung oder einer Auch Ehescheidung und für Ausgaben wegen einer Behinderung sowie Unwetterschäden lassen sich so geltend machen. Als außergewöhnliche Belastungen gelten Ausgaben für die private Lebensführung, die aufgrund außergewöhnlicher Umstände oberhalb des Üblichen liegen.

Die Notwendigkeit der Ausgaben muss Ihnen gegebenenfalls ein Arzt oder das Versorgungsamt bestätigen. Als außergewöhnliche Belastung gelten aber nur Ausgaben, die über der so genannten zumutbaren Belastung liegen. Die zumutbare Belastung liegt je nach Familienstand und Einkommen zwischen einem und sieben Prozent der Gesamteinkünfte. Bei Rentnern sind es meist vier bis sechs Prozent. Erst wenn Sie den jeweiligen Prozentsatz Ihrer gesamten Einkünfte bereits ausgegeben haben, können Sie die Ausgaben, die diesen Betrag übersteigen als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Ausgaben oberhalb der zumutbaren Belastung erzielen Sie relativ einfach mit aufwändigem Zahnersatz oder mit teueren Brillen.

 

Sonderausgaben beachten

Neben den "allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen" können Sie darüber hinaus noch "besondere außergewöhnliche Belastungen" geltend machen. Für diese Belastungen gelten jeweils Pauschalbeträge, die jährlich von der Steuer abgesetzt werden können. Rentner können auch Sonderausgaben geltend machen. Das sind unter anderem Ausgaben für gesetzliche und private Versicherungen oder Spenden und bestimmte Vereinsbeiträge.

Der Umfang der Sonderausgaben ist allerdings auf 1900 Euro pro Jahr beschränkt. Dieser Betrag wird meist schon durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aufgebraucht. Prinzipiell können auch Senioren Werbungskosten oberhalb der Pauschalen geltend machen, wenn sie denn anfallen. Werbungskosten sind Ausgaben, die der Erzielung von Einkünften dienen. Das sind für Arbeitnehmer beispielsweise Fahrtkosten zur Arbeit. Bei Rentnern fallen Werbungskosten selten an.

 
 

Infobox

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Wenn Sie eine Haushaltshilfe beschäftigen, lohnt sich das steuerlich besonders. 20 Prozent dieser Ausgaben dürfen Sie nämlich (bis zu einem Höchstbetrag) als haushaltsnahe Dienstleistung direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen.

 
 

Mehr Informationen

Umfangreiches Material zu diesem Thema finden Sie auch im Internet auf der "WISO Monats-CD online" und im WISO-Buch: Sicherheit bei der neuen Rentenbesteuerung.

 
 
 
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