Die Zeit ist gut, die Lage günstig - doch welche Besonderheiten müssen auf dem spanischen Markt beachtet werden, welche Bestimmungen gelten? Wir geben Ihnen Tipps, damit aus dem Traum von Sonne, Strand und Ferienhaus kein Albtraum wird.
Besonders wichtig zu beachten ist, dass ein Vertrag in Spanien auch dann wirksam ist, wenn er noch nicht notariell beglaubigt ist. Auch Vereinbarungen auf einem einfachen, handschriftlich verfasstes Blatt Papier sind bereits bindend. Sie sollten bei einem solchen Vorvertrag also darauf achten, dass alle wichtigen Punkte und Zusicherungen des Verkäufers erwähnt sind. Des Weiteren rät die DSA (Deutsche Schutzvereinigung für Auslandsimmobilien) vor Abschluss eines Vertrags, das spanische Register auf den eingetragenen Eigentümer, Hypothekenbelastungen oder andere Rechte Dritter zu überprüfen. Auch den Notar sollte man hierzu noch einmal verpflichten.
Lassen Sie sich auch Unterlagen zur Baugenehmigung zeigen. Falls der Verkäufer Anbauten ohne Genehmigungen durchführte und Sie das Haus gekauft haben, müssen Sie unter Umständen den Rückbau oder Abriss bezahlen. Wichtig ist es auch, Steuerbescheide und Nachweise einzusehen, um sicher gehen zu können, dass der Verkäufer mit seinen bisherigen Zahlungen nicht im Rückstand war - Kosten, die der Käufer sonst übernehmen muss. In Spanien gibt es zudem ein Küstengesetz, das die Küstenlandschaften vor weiterer Bebauung schützen und den öffentlichen Zugang zum Meer gewährleisten soll. Sollten Sie ein Haus in Küstennähe kaufen, überprüfen Sie zunächst, ob eine Verletzung des Küstengesetzes oder Beschränkungen durch dieses vorliegen. Andernfalls können hohe Strafen oder gar Enteignungen als böse Überraschung warten.
Die Grunderwerbssteuer für eine Immobilie liegt je nach Region bei sechs oder sieben Prozent. Hinzu kommen eine vereinbarte Wertzuwachssteuer sowie eine siebenprozentige Mehrwertsteuer, sollten sie das Grundstück von einem Unternehmer erwerben.
Außerdem wichtig: In Spanien gilt für Deutsche das deutsche Erbrecht, bei der Abwicklung müssen jedoch spanische Formalitäten beachtet werden.
In Spanien ist es üblich, im notariellen Vertrag einen niedrigeren Kaufpreis anzugeben, als tatsächlich bezahlt wurde, um Steuern einzusparen. Von den spanischen Behörden wird das geduldet, wenn der Betrag nicht allzu niedrig angesetzt wird. Der Notar wird Ihnen hier bei der Vereinbarung helfen können. Stellen Sie auch sicher, dass der Eintrag im Eigentumsregister nach dem Kauf schnellstmöglich auf Sie umgeschrieben wird, sodass die Immobilie kein weiteres Mal verkauft werden kann.
Ein letzter Rat von den Experten der DSA: Gehen Sie nicht davon aus, dass eine Auslandsimmobilie steuerliche Vorteile in höherem Maße bedeutet. Auch wenn einige Länder durchaus attraktive Konditionen bieten und eine Investition sinnvoll erscheinen lassen, eines hat die Krise gezeigt - nicht immer ist eine Immobilie eine sichere Wertanlage. Stattdessen betrachten Sie den Hauskauf doch einfach als eine Investition in das eigenes Wohlbefinden - und die ist unter der spanischen Sonne sicher von Erfolg gekrönt.
Eine Reportage von Andreas Ewels
Sendedatum: Donnerstag, 22. Oktober 2009, 21 Uhr, bei ZDF.reporter