Sie sind Friseurin, Wachmann oder Raumpflegerin, sie kellnern, putzen oder schneidern - Menschen mit Niedriglohn-Jobs. Sie leben und arbeiten überall in Deutschland, und ihre Zahl wächst, längst nicht mehr nur im Osten der Republik. Sie alle eint, dass mit ihrem Einkommen kein Auskommen ist und sind deshalb auf zusätzliche Hartz-IV-Bezüge angewiesen.
Die Zahl der sogenannten "Aufstocker" liegt mittlerweile bei gut 1,3 Millionen Erwerbstätigen, wobei fast eine halbe Million davon Vollzeit arbeiten geht. Ob ein Erwerbstätiger als hilfebedürftig eingestuft wird, hängt dabei von vielen Faktoren ab: z.B. der Miete - die ortsübliche Vergleichsmiete in Zwickau ist natürlich niedriger als in Ballungsgebieten, wie Rhein-Main oder München.
Neben dem Faktor Mietkosten spielt auch der Familienstand eine Rolle: Viele Erwerbstätige mit einem Niedriglohnjob würden als Alleinstehende mit ihrem geringen Einkommen wohl gerade so über die Runden kommen. Mit Kind oder Familie rutschen sie dann aber in die Gruppe der "Aufstocker". Und auch die allgemein anfallenden Lebenskosten entscheiden mit darüber, wer die sogenannten "existenzsichernden Zuschläge" beantragen kann.
Generell gilt: Je größer die Familie, je höher die Lebenshaltungskosten und je geringer das Vermögen, desto eher besteht Anspruch auf eine Aufstockung durch zusätzliche Sozialbezüge. Dabei legen Richtlinien zum Beispiel fest, wie viel Wohnraum jedem zusteht oder wie hoch die Freigrenzen des Gesamtvermögens sind.
Ein Friseur oder Raumpfleger, mit einem Stundenlohn von 7 Euro und einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden, verdient 1120 Euro brutto im Monat. Nach Abzug von Steuern, Krankenkassen- und Versicherungsbeiträgen, bleiben 859 Euro Netto übrig.
Von diesem Betrag wird ein im Einzellfall errechneter Freibetrag abgezogen. In der Regel ergibt sich daraus ein angenommener Verdienst von 587 Euro. Dieser dient als Grundlage für die Berechnung des zusätzlich zu beziehenden Arbeitslosengeldes II. In unserem Fall würde nun das Einkommen um monatlich 317 Euro aufgestockt.
Andere Unterstützungsmöglichkeiten für Geringverdienende sind Wohngeldzuschüsse oder Kindergeldzuschläge, die nicht als reguläre Hartz-IV-Leistungen gelten. Insbesondere der Kindergeldzuschlag soll vermeiden, dass Familien nur auf Grund ihrer Kinder in die Hilfsbedürftigkeit abrutschen.
Der Niedriglohnsektor in Deutschland ist mittlerweile der zweitgrößte weltweit nach den USA. Diese Ausbreitung sehen Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Arbeitsmarktexperten denkbar verschieden. Während für Gewerkschaften klar ist, dass ein gesetzlicher Mindestlohn das einzig sinnvolle Mittel gegen die weitere Ausbreitung von Niedrig- und Niedrigstlöhnen sei, sehen viele Arbeitgeber in Niedriglohnjobs eine sinnvolle Alternative zur Finanzierung von Arbeitslosigkeit.
Für zahlreiche Arbeitsmarktexperten sind dagegen staatlich finanzierte Zusatzleistungen à la "Aufstocken" eine ungewollte Form des Lohndumpings. Denn: Betriebe setzten verstärkt Niedrigverdiener ein, um die Löhne immer weiter zu drücken. Arbeitgeber verlassen sich im Zweifelsfall auf den Staat als Lohnunterstützer, so die Befürchtung.
Reportage von Mario Shabaviz et al.
Sendetermin: 28.1.2010 bei ZDF.reporter