Die Staatsanwaltschaft München I bestreitet es, doch alle Fakten sprechen für sich: Im Fall des verschleppten Deutsch-Libanesen Khaled El Masri hat die Ermittlungsbehörde wissentlich Telefongespräche zwischen El Masris Anwalt Manfred Gnjidic und Journalisten des "Stern" und des ZDF abgehört. Wollten die Ermittler die Rechercheergebnisse von Journalisten abgreifen?
Zu Recherchezwecken im Fall El Masri telefonierte ein Reporter des ZDF-Magazins Frontal21 seit Januar 2005 regelmäßig mit Masris Rechtsanwalt, Manfred Gnjidic. Kurz darauf ordnete das Amtsgericht München Abhörmaßnahmen gegen Gnjidic an. Die Begründung: In dem Verfahren der Staatsanwaltschaft gegen "Unbekannt" wegen Verschleppung des deutschen Staatsangehörigen El Masri sei Rechtsanwalt Gnjidic ein "Nachrichtenmittler".
So hoffte die Ermittlungsbehörde, dass sich die Entführer El Masris bei dem Anwalt melden würden, um einen "Deal" auszuhandeln und zu einer gütlichen Einigung zu gelangen. Die Voraussetzungen dafür galten als günstig, weil der öffentliche Druck im Fall El Masri zu dem Zeitpunkt besonders hoch war. Die Abhör-Anordnung des Amtsgerichts beschränkte sich zunächst auf drei Monate, wurde dann jedoch bis Mitte Juni 2006 verlängert. Jetzt gibt die Staatsanwaltschaft zu, dass sie ihr Ermittlungsziel nicht erreicht hat: "Die Telefonüberwachung hat nicht den Erfolg erbracht, den wir uns gewünscht haben", räumt Oberstaatsanwalt August Stern gegenüber Frontal21ein.
Protokolliert wurden nach Angaben der Behörde insgesamt sechs Telefonkontakte: ein Gespräch zwischen Rechtsanwalt Gnjidic und seinem Klienten - sowie fünf Kontakte des Anwalts mit Journalisten des ZDF und des "Stern". Die Ermittlungsbehörden hörten dabei nicht nur die Kanzleianschlüsse des Rechtsanwalts ab, sondern auch ein Handy, das Gnjidics Ehefrau rein privat nutzt.
Oberstaatsanwalt Stern von der Staatsanwaltschaft München I legt jedoch Wert auf die Feststellung, dass Journalisten niemals Ziel der Aktion sein sollten: "Ich muss klar stellen, die Telefonüberwachung, der Beschluss richtete sich gegen den Rechtsbeistand des Zeugen und Geschädigten El Masri. Die Anordnung richtete sich weder gegen einen Verteidiger - Herr Ginjidic war in dieser Funktion nicht als Verteidiger tätig in Bezug auf El Masri - noch hat sich die Telefonüberwachungsmaßnahme gegen irgendeinen Journalisten gerichtet."

Manfred Gnjidic legte Beschwerde gegen die Abhörbeschlüsse ein. Die Abhöraktionen seien ein "völlig inakzeptabel massiver Eingriff in die anwaltliche Berufsausübung". Das Landgericht München erklärte mittlerweile zumindest den Verlängerungsbeschluss für unzulässig. Die Richter erkennen an, dass die Abhörmaßnahme des privaten Handys "unschwer nach einiger Zeit hätte festgestellt werden können und damit zu einem unverzüglichen Abbruch der Maßnahme hätte führen müssen".
Mittlerweile beschäftigt sich auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit dem Fall - Gnjidic legte Verfassungsbeschwerde gegen die Abhörmaßnahmen ein. Die Richter haben das bayerische Justizministerium zu einer Stellungnahme aufgefordert.
Die Abhöraktion hat an vielen Stellen Empörung ausgelöst. Der DJV-Vorsitzende Michael Konken zu Frontal21: "Das ist eine Missachtung der Pressefreiheit, eine Missachtung demokratischer Prinzipien und Werte. Es gibt keine rechtliche Grundlage, überhaupt Verteidiger und Journalisten abzuhören. Hier wurde einfach geschnüffelt - die Ermittlungsbehörden wurden zum Schnüffelstaat."
Auch Politiker und Experten vermuten hinter der Abhöraktion eine konkrete Gefährdung der Bürgerrechte. Gefordert wird eine Überarbeitung der Strafprozessordnung sowie ein verstärkter Schutz von Journalisten vor Lauschangriffen und Durchsuchungen.
Die Äußerungen des Oberstaatsanwalts Stern, bei den Aufzeichnungen habe es sich nur um "tatrelevante Gespräche" gehandelt, halten die Verteidiger von Manfred Gnjidic für vorgeschoben. Die Juristen vermuten vielmehr, dass die eigentlichen Adressaten der Abhörmaßnahmen Journalisten waren. Die Ermittlungsbehörden hätten so die journalistischen Rechercheergebnisse abgreifen wollen.