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21. November 2009
 

Frontal21

 
dienstags, 21 Uhr
Hände an der Tastatur. Quelle: ap
Verleumdungskampagnen im Internet nehmen zu.

Frontal21

Rufmord im Internet

"Hass-Seiten" vernichten wirtschaftliche und private Existenzen

Friedrich Kurz und Tanja von Unger

Internetforen, Onlinechats und Gästebücher sind oft Plattform für Verleumdungen oder Rufmord. Privatpersonen, mittelständische Unternehmen oder große Konzerne - die Opfer solcher Online-Diffamierungskampagnen finden sich überall. Die Rechtsmittel gegen so genannte "Hass-Seiten" im Internet sind derzeit noch beschränkt.

 
 
 

Missliebige Konkurrenten, ehemalige Liebhaber oder Prozessverlierer - Menschen die im Leben oder im Beruf eine Schlappe einstecken mussten, machen ihrem Unmut vermehrt "online" Luft. Dabei können sie sich auf eine breite Wirkung verlassen - und zudem weitgehend anonym arbeiten.

 

Wachsende Zahl von Opfern

Das Internet - unendliche Weiten. Unzählige Foren und Chaträume bieten einen gigantischen Marktplatz für Meinungs- und Informationsaustausch. Doch das Netz bietet auch ausreichend Platz für Rufmord und Hass-Kampagnen. "Das Internet ist wirklich ein großes Problem für uns Juristen, weil wir das Gefühl haben, wir rennen in der Tat diesem Internetfortschritt hinterher", sagt Professor Thomas Hoeren vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Münster. Wer andere Personen im Internet beleidige, könne schnell im Grau des World Wide Web abtauchen und sei nicht mehr zu fassen, so Hoeren.

Das Problem der so genannten "Hass-Seiten" und des damit oftmals einhergehenden Rufmords per Mausklick beschäftigt Gesetzgeber, Wirtschaft und Gesellschaft gleichermaßen. Immer unkontrollierter sind die Anwürfe und immer zahlreicher die Opfer solcher Kampagnen. Durch Angriffe aus dem Netz werden Firmen und Privatpersonen, Politiker und Anwälte oder auch Journalisten zielgerichtet unter Beschuss genommen, heißt es in einer Untersuchung der Kölner studentischen Unternehmensberatung Oscar GmbH.

 

Spurlos verschwunden im www

Der Entwurf für ein Telemediengesetz (TMG) des Bundeswirtschaftsministeriums zur Neufassung der Datenschutz- und Haftungsregeln soll den Missbrauch des Internets und seiner Folgen regeln. Mit teilweise recht unterschiedlichen Urteilen ahnden derzeit die Gerichte Rufmordkampagnen. Insgesamt versuchen die Richter einen Weg zu finden, die Betreiber von Online-Foren für den jeweiligen Inhalt verantwortlich zu machen.

 

Oft löschen die Betreiber ihre schädigenden Inhalte schnell wieder aus Foren oder Chaträumen. Trotzdem können die Beiträge über Suchmaschinen noch gefunden werden. Fraglich ist, wer dann zur Verantwortung zu ziehen ist. Mittlerweile können Opfer von Hass-Kampagnen in solchen Fällen "Way-Back-Maschinen" einsetzen, über die beispielsweise alte Versionen einer Webseite aufgerufen werden können. Deutsche Gerichte haben solche Ergebnisse schon als Beweismittel zugelassen.

 

Uneinheitliche internationale Rechtslage

Problematisch ist jedoch vor allem die internationale Rechtslage. Innerhalb der Europäischen Union fehlen Haftungsregeln für Suchmaschinen- oder Forenbetreiber. Die EU arbeitet zur Zeit an einer Revision der so genannten "E-Commerce-Richtlinien". Deren Inhalt benennt die Haftungstatbestände für Provider. Suchmaschinenbetreiber versuchen sich von diesen Gesetzesvorhaben freizuzeichnen. Doch auch eine Abgrenzung von "Störern", also Portalbetreibern und potenziellen "Mitstörern", bereitet Schwierigkeiten.

 

Einen anderen Weg, sich gegen Online-Rufmorde zu wehren, ist ein betroffenes Unternehmen gegangen, indem es im letzten Jahr die Seite internetvictims.de ins Leben rief. Dort sollen Menschen eine Plattform finden, die durch das Medium Internet Schaden erlitten haben. Immerhin können bei internetvictims.de beide Seiten Gehör finden, um einer einseitigen Berichterstattung vorzubeugen.