Adoptionen im Ausland erfordern Zeit, Geld und starke Nerven. Bevor das Wunschkind - meist irgendwo am anderen Ende der Welt - in Empfang genommen werden kann, sind einige bürokratische Hürden zu überwinden.
Wenn Paare ungewollt kinderlos bleiben, kommt nicht selten das Thema Adoption irgendwann auf den Tisch. Wer eine Adoption tatsächlich durchziehen will, braucht Geduld und gute Nerven. Adoptionen im Ausland sind sehr zeit- und kostenintensiv.
Die künftigen Eltern müssen mit Kosten von mindestens 10.000 Euro rechnen - für Vermittlungsgebühren, Anwalt, Sozialbericht sowie Beglaubigungs- und Übersetzungskosten. Dazu kommen noch die Ausgaben für Flug und Unterbringung im Adoptionsland. Zum Teil sind Aufenthalte von bis zu drei Monaten vorgesehen.
Wer ein Kind adoptieren möchte, muss nach deutschem Recht mindestens 25 Jahre alt sein. Bei Ehepaaren muss ein Partner 25, der andere mindestens 21 Jahre alt sein. Ein Höchstalter ist zwar nicht vorgeschrieben - ebenso wie in den meisten anderen Ländern. Dennoch spielt das Alter eine Rolle. In der Regel dürfen die Eltern nicht mehr als 40 Jahre älter sein als das Adoptivkind.
Grundsätzlich sind für eine Adoption ein sicheres Einkommen, stabile Familienverhältnisse und angemessener Wohnraum Voraussetzung. Die Vermittlungsorganisationen haben jedoch unterschiedliche Vorgaben. Auch ob und wie lange die Eltern verheiratet sein müssen, hängt von der Vermittlungsstelle und vom jeweiligen Land ab, in dem adoptiert werden soll. Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, kann bei den jeweiligen Adoptionsvermittlungsstellen erfragt werden.

Die wichtigste rechtliche Grundlage für Auslandsadoptionen ist das Haager Übereinkommen von 1993. Ziel ist es, Kinderhandel zu verhindern und weltweite Standards zu schaffen. Bei Adoptionen in Ländern, die sich dem Haager Übereinkommen verpflichtet haben, können sich Bewerber in der Regel darauf verlassen, dass das Auswahlverfahren sorgfältig durchgeführt wird. In Nichtvertragsstaaten ist es nach Aussagen der Bundeszentrale für Auslandsadoptionen in Einzelfällen vorgekommen, dass statt des ursprünglich vorgeschlagenen Kindes ein älteres, gesundheitlich oder psychosozial stark vorbelastetes Kind vorgestellt wurde.
Rund zwei Drittel der offiziellen Auslandsadoptionen werden über private Vermittler abgewickelt. Sie sind häufig auf einige Länder spezialisiert und haben Verbindungen und Personal vor Ort. Um dem Kinderhandel entgegenzuwirken und die Qualität der Vermittlung zu gewährleisten, werden die Vermittlungsstellen staatlich kontrolliert. Auf keinen Fall sollte man versuchen, vor Ort auf eigene Faust ein Kind zu adoptieren.
Adoptivkinder aus dem Ausland sind immer ein bisschen besonders - vor allem, wenn sie auch optisch auffallen. Nicht selten bringen die Kinder ein Trauma mit. Die psychischen Schwierigkeiten, die sich daraus für die Adoptivfamilie ergeben können, sind nicht zu unterschätzen. Gute Vermittlungsorganisation bieten auch eine entsprechende Nachsorge an.
Vermittlungsstellen sind bei Landesjugendämtern, örtlichen Jugendämtern sowie bei anerkannten freien Trägern angesiedelt. Eine aktuelle Liste der freien Träger finden Sie auf der Internetseite der Bundeszentralstelle für Auslandsadoption(Externer Link - Öffnet in neuem Fenster) . Oft sind für ein bestimmtes Land mehrere Vermittlungsstellen zugelassen. Bei der Auswahl sollten Paare auf folgende Punkte achten:

Für Adoptionen aus einem Vertragsstaat des Haager Abkommens ist die Beteiligung einer genehmigten Vermittlungsstelle obligatorisch. Sie berät die Adoptionsbewerber über die Adoptionsverfahren der Herkunftsländer oder stellt Kontakte zu anderen Adoptiveltern her. Die Bewerber müssen eine Eignungsprüfung für die Adoption absolvieren. Der Eignungsbericht wird mit den anderen notwendigen Unterlagen übersetzt und der zuständigen Stelle im Ausland zugeleitet.
Die ausländische Stelle schlägt der deutschen Vermittlungsstelle ein bestimmtes Kind vor, die deutsche Vermittlungsstelle stellt den Kontakt zu den potentiellen Eltern her. Sind die Bewerber mit dem Vorschlag einverstanden, beurkundet ein Dokument die so genannte "Bereitschaftserklärung zur Adoption". Mit der beglaubigten Abschrift und Übersetzung kann die Adoption im Heimatstaat des Kindes vollzogen werden.
Wird das Kind in seinem Herkunftsland adoptiert - was der Regelfall ist - müssen vor der Rückreise bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat vor Ort die Einreisepapiere beantragt werden. Da das Kind dauerhaft in Deutschland leben soll, ist die Zustimmung der Ausländerbehörde erforderlich.
Das Adoptionsrecht ist in den verschiedenen Ländern unterschiedlich ausgestaltet. Von einer Volladoption ("starke Adoption") spricht man, wenn das Kind vollständig den neuen Eltern zugeordnet wird. Bei der Volladoption gehen die Rechtsbeziehungen zur Herkunftsfamilie verloren. Bei einer "schwachen Adoption" bleiben einige Rechtsbeziehungen, etwa Erbrechte oder Unterhaltspflichten, gegenüber den leiblichen Eltern oder Verwandten erhalten.

Ob eine starke oder eine schwache Adoption vorliegt, hat auch Einfluss darauf, ob ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erhält. In der Regel führt nur eine starke Adoption unmittelbar zur deutschen Staatsangehörigkeit. In einigen Fällen muss der ausländische Adoptionsbescheid in Deutschland anerkannt werden. Klärung schafft das jeweilige Vormundschaftsgericht. Bei der Bundeszentralstelle für Auslandsadoption(Externer Link - Öffnet in neuem Fenster) finden Sie eine Liste, auf der die Wirkungen einer Adoption nach dem Recht der jeweiligen Länder dargestellt sind.
Wenn durch Naturkatastrophen oder Hungersnöte - wie aktuell in Ostafrika - viele Kinder besonders leiden, führt dies nicht dazu, dass bevorzugt Kinder aus diesen Regionen zur Adoption vermittelt werden. "Im Gegenteil - davor wird sogar gewarnt", stellt Marion Holz von der Kinderschutzorganisation "terre des hommes" klar. "Eine solche Not darf nicht dazu führen, den Eltern ihre Kinder zu nehmen." Man müsse vielmehr dafür sorgen, dass den Kindern vor Ort geholfen wird. In Südostasien wurden nach dem Tsunami im Jahr 2004 sogar Adoptionsstopps verhängt, um die Suche nach vermissten Kindern nicht zu behindern.