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22. März 2010
 

Volle Kanne

 
Mo-Fr, 9.05 Uhr
Schlecker setzt Leiharbeitskräfte in seinen Filialen ein. Quelle: dpa
Die Drogeriemarktkette steht zurzeit in der Kritik.

Ausbeutung oder Jobchance?

Zeitarbeit ist besser als ihr momentaner Ruf

Das Thema Zeitarbeit und der Vorwurf der Ausbeutung durch Konzerne wie der Drogeriemarktkette Schlecker erregen in diesen Tagen die Gemüter. Was ist der Sinn von Zeitarbeit? Wie sollte sie idealerweise aussehen und welche Rechte haben Zeitarbeiter? "Volle Kanne" klärt auf!

 
 
 
 

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di warf vor wenigen Tagen Schlecker vor, kleinere Filialen zu schließen, den Angestellten zu kündigen und für neu eröffnete so genannte XL-Märkte Personal fast ausschließlich über die Leiharbeitsfirma Meniar zu deutlich schlechteren Bedingungen einzustellen. Anstelle des im Einzelhandel geltenden Tariflohns von 12,70 Euro erhielten die Neueingestellten laut ver.di nur 6,78 Euro, zudem werde nicht mal Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bezahlt.

 

Die Drogeriemarktkette bekundete am 11.01.2010, nachdem die öffentliche Kritik auch seitens der Regierung zunahm, die Kooperation mit der Leiharbeitsfirma zu beenden und "keine neuen Arbeitnehmerüberlassungsverträge mit Meniar mehr abzuschließen". Die Lohndumping-Vorwürfe stehen aber weiterhin im Raum. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen betonte zugleich, ihr sei wichtig, dass das an sich gute Modell der Zeitarbeit nicht in Misskredit gerate.

Hinweisschild "Zeitarbeitsvermittlung". Quelle: dpa
dpa
Auch die Arbeitsagentur vermittelt Zeitarbeiter.

Perspektive für Jobsuchende?

Wenn es schlecht läuft, stehen Zeitarbeitnehmer meist als erste auf der Straße. Für Jobsuchende kann Zeitarbeit aber auch eine Perspektive sein. Zur Erklärung: Bei Leiharbeitern besteht das Arbeitsverhältnis zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und dem Arbeitnehmer. Der wesentliche Unterschied zu herkömmlichen Jobs liegt darin, dass der Zeitarbeitnehmer nicht direkt bei seinem Arbeitgeber eingesetzt wird, sondern bei dessen Kunden.

In der Regel müssen Zeitarbeitnehmer sich mit weniger Lohn zufrieden geben als die direkten Angestellten. "Die Zeitarbeitsfirmen haben überwiegend Tarifverträge abgeschlossen, die eine bis zu 30 Prozent geringere Entlohnung vorsehen", erläutert der Fachanwalt für Arbeitsrecht Christoph Burgmer. In punkto Sozialabgaben, Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung bei Krankheit gibt es keine Unterschiede zum normalen Arbeitsverhältnis. Zeitarbeitnehmer sind ebenso bei der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung angemeldet und stehen unter dem vollen Schutz der Sozialversicherung.

 

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Übernahme möglich

Für Arbeitslose kann Zeitarbeit eine Chance bedeuten, wieder ins Arbeitsleben einzusteigen. Meist bleiben die ausgeliehenen Beschäftigten nur wenige Wochen oder Monate in ihrem jeweiligen Einsatzbetrieb. Sie können jedoch vom Kunden in einen festen Arbeitsvertrag übernommen werden - unter Einhaltung der Kündigungsfristen. Häufig werden Mitarbeiter auch nahtlos vom Entleihbetrieb übernommen. Für solche Fälle verpflichtet sich der entleihende Betrieb meist vertraglich zur Zahlung einer Ablösesumme.

 
 

Befristete Verträge möglich

Grundlage für die Beschäftigung ist ein regulärer Arbeitsvertrag, der sowohl befristet als auch mit unbefristeter Laufzeit abgeschlossen werden kann. Ein zeitlich befristeter Vertrag ist unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zulässig. Häufig werden Arbeitsverträge zunächst auf zwei Jahre befristet. "Das ist gesetzlich ohne weiteres zulässig", so Burgmer. Rechtens sei es ebenfalls, die Dauer des Zeitarbeitsvertrages von der Dauer des Einsatzes bei dem entleihenden Betrieb abhängig zu machen.

 

Während seiner Anstellung bei der Zeitarbeitsfirma erhält der Arbeitnehmer auch dann seinen Lohn, wenn es nichts zu tun gibt. Allerdings muss er sich auf Abruf bereit halten. Manchmal drängen die Zeitarbeitsfirmen ihre Mitarbeiter, in Leerlaufzeiten ihren Urlaub abzufeiern. Außerdem werden Überstunden meist auf einem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben, das aufgebraucht werden muss, wenn kein Verleih möglich ist.

Angestellte einer Zeitarbeits-Firma. Quelle: ZDF
ZDF
Wer Glück hat, wird übernommen.

Auf Abruf bereit

Neuer Arbeitsort, neues Unternehmen, neue Kollegen - ein Job als Zeitarbeiter erfordert Bereitschaft zur Flexibilität. Wenn der Entleiher keinen passenden Job findet, muss der Zeitarbeitnehmer vorübergehend auch eine Arbeit akzeptieren, für die er überqualifiziert ist. So ist es etwa möglich, dass eine Chefsekretärin einfache kaufmännische Tätigkeiten übernehmen muss. Wer nicht jeden Job machen will, sollte dies im Arbeitsvertrag festlegen. Ebenfalls wird festgelegt, in welchem räumlichen Umkreis die Einsätze stattfinden. Ist der Zeitarbeitnehmer örtlich gebunden, sollte er auf eine Begrenzung des Einsatzbereiches achten.

 

Die Unternehmen, die Leiharbeiter beschäftigen, wissen die Vorteile dieses Systems zu schätzen: Der Arbeitgeber kann kurzfristig auf einen geänderten Arbeitsbedarf reagieren, ohne sich langfristig an Mitarbeiter zu binden und Kündigungsschutz-Regelungen zu beachten. Auch wenn der Mitarbeiter nicht zufriedenstellend arbeitet, kann das Unternehmen ihn leichter wieder loswerden: Läuft der Vertrag aus, wird er einfach nicht verlängert.

 

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Wer ist der Chef?

Der Zeitarbeiter hat quasi zwei Chefs: Der Entleiher gibt betriebliche und arbeitstechnische Anweisungen. Geht es um Lohn, Urlaub, Krankheit und Kündigung, ist der Verleiher der Ansprechpartner.

 
 
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