Empfiehlt der Arzt eine Sauerstoff-Therapie oder einen Brain-Check, kann das für den Patienten ganz schön teuer werden. Zwar mögen einige Zusatzleistungen sinnvoll sein, aber nicht alle sind notwendig. Eines ist sicher: Die Kosten dafür muss der Patient aus eigener Tasche bezahlen.
Die gesetzlichen Krankenkassen sind nur verpflichtet, medizinisch notwendige Leistungen zu bezahlen. Will der Patient zusätzliche Untersuchungen oder Behandlungen in Anspruch nehmen, muss er selbst die Kosten tragen. Diese Individuelle Gesundheitsleistungen beinhalten Untersuchungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden: von kosmetischen Behandlungen, über alternative Heilverfahren bis zu zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen.

Eine einheitliche Liste der Individuellen Gesundheits-Leistungen sucht man vergeblich, jeder Arzt kann sein Angebotsspektrum individuell zusammenstellen. Hierunter finden sich durchaus sinnvolle Leistungen wie sportmedizinische Untersuchungen oder Impfungen für Fernreisen. Bei angebotenen Vorsorgeuntersuchungen ist die Notwendigkeit für den Patienten schwieriger zu beurteilen.
Um entscheiden zu können, welche Leistungen er in Anspruch nehmen möchte, muss der Patient individuell beraten werden. Verbraucherschützer und Ärztekammern raten, zusätzliche Therapie- oder Diagnosevorschläge kritisch zu hinterfragen. "Der Arzt sollte erklären können, warum die Untersuchung gerade in Ihrem Fall wichtig ist und warum die Kasse nicht zahlt, wenn sie doch so wichtig ist", ermutigt Wolfgang Schuldzinski von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen die Patienten. In begründeten Fällen genehmigt die Krankenkasse auch zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen. Es kann sich also lohnen, die Argumentation des Arztes bei der Krankenkasse vorzubringen.

Vorsichtig sollten Sie sein, wenn der Arzt versucht, Sie unter Druck zu setzen. Angst erzeugende Werbung, die in drastischer Weise die Gefahren aufzeigt, falls man die Leistungen nicht in Anspruch nimmt, ist unseriös. Vorsicht ist auch geboten, wenn Produkte wie Vitanim- und Mineralpräparate angeboten werden. "Der direkte Verkauf ist Ärzten eigentlich verboten, es gibt aber immer wieder Umgehungen", weiß Schuldzinski.
Eine Praxisgebühr fällt nur für Kassenleistungen, nicht aber für IGel an - viele Ärzte kassieren sie dennoch. Fragen Sie in diesem Fall nach, welche Kassenleistung erbracht wurde.
Vor der Behandlung muss der Arzt mit Ihnen einen schriftlichen Vertrag abschließen, in dem Sie auf die Kosten hingewiesen werden. In diesem Vertrag müssen Sie der Behandlung zustimmen. In der Rechnung müssen die erbrachten Leistungen detailliert aufgeführt werden. Weil nach der privaten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet wird, müssen die jeweiligen Gebührenziffern enthalten sein. Pauschalen sind nicht zulässig. Wurde keine schriftliche Vereinbarung unterzeichnet oder hat der Arzt keine detaillierte Rechnung erstellt, muss der Patient auch nicht zahlen.

Die Mediziner sind zwar an die GOÄ gebunden, sie haben aber eine Preisspanne, die nach bestimmten Steigerungsfaktoren berechnet wird. Ein Preisvergleich kann sich daher lohnen. Über die Qualität sagt der Preis nichts aus.
Bei Fragen oder Problemen sollten Patienten sich zunächst an ihre Krankenkasse wenden. Gibt es Ärger mit der Abrechnung oder aufdringlicher Werbung, können Sie sich an die Verbraucherzentralen oder unabhängige Patientenberatungen wenden. Wer sich über seinen Arzt beschweren will, kann dies auch bei der kassenärztlichen Vereinigung oder der Ärztekammer tun.
In der Regel bezahlen die privaten Krankenversicherungen die meisten Individuellen Gesundheitsleistungen - jedoch nicht immer anstandslos. Auch Privatpatienten sollten also mit ihrer Versicherung sprechen, bevor sie eine solche Leistung in Anspruch nehmen. Bei der Wahl der Krankenkasse sollten Versicherte nicht nur auf den Preis schauen. Im Kampf um Mitglieder haben auch gesetzliche Krankenkassen ihr Leistungsspektrum erweitert und übernehmen zum Beispiel Akupunktur oder homöopathische Behandlungen.