Empfiehlt der Arzt eine Messung des Augen-Innendrucks oder einen PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs, sollte man als Patient hellhörig werden. Denn das kann schnell sehr teuer werden, schließlich müssen diese Untersuchungen aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Zwar mögen einige Zusatzleistungen sinnvoll sein, aber nicht alle sind notwendig. Ein neues Online-Portal soll Patienten nun als Orientierungshilfe dienen.
Die gesetzlichen Krankenkassen sind nur verpflichtet, medizinisch notwendige Leistungen zu bezahlen. Will der Patient zusätzliche Untersuchungen oder Behandlungen in Anspruch nehmen, muss er selbst die Kosten tragen. Diese individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) beinhalten Untersuchungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden: von kosmetischen Behandlungen, über alternative Heilverfahren bis zu zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen.
Eine einheitliche Liste der individuellen Gesundheitsleistungen sucht man vergeblich. Jeder Arzt kann sein Angebotsspektrum individuell zusammenstellen. Hierunter finden sich durchaus sinnvolle Leistungen wie sportmedizinische Untersuchungen oder Impfungen für Fernreisen. Bei angebotenen Vorsorgeuntersuchungen ist die Notwendigkeit für den Patienten jedoch schwieriger zu beurteilen.
Ein neues Online-Portal des Medizinischen Diensts der Spitzenverbände der Krankenkassen soll nun für Durchblick sorgen: Auf www.igel-monitor.de(Externer Link - Öffnet in neuem Fenster) werden ausgewählte Leistungen aus medizinischer Sicht wissenschaftlich fundiert bewertet. Die Initiative ist löblich, doch der tatsächliche Nutzen für die Patienten ist umstritten: "Die Krankenkassen nehmen endlich ihre Pflicht wahr, in puncto IGeL für die Patienten Sorge zu tragen", sagt Wolfgang Schuldzinski von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. "Aber sie stehen auch immer wieder im Verdacht, notwendige Leistungen nicht zu bezahlen. Um sich selbst zu schützen, nehmen sie nun die individuellen Gesundheitsleistungen unter die Lupe", so seine Vermutung. Als Informationsquelle kann das Portal also durchaus hilfreich sein, ob eine bestimmte Leistung in Anspruch genommen wird, muss jeder Patient nach wie vor aber selbst entscheiden.
Individuelle Gesundheitsleistungen lassen sich in folgende Gruppen unterteilen:

Um entscheiden zu können, welche Leistungen er in Anspruch nehmen möchte, muss der Patient individuell beraten werden. Verbraucherschützer und Ärztekammern raten, zusätzliche Therapie- oder Diagnosevorschläge kritisch zu hinterfragen. "Der Arzt sollte erklären können, warum die Untersuchung gerade in Ihrem Fall wichtig ist und warum die Kasse nicht zahlt, wenn sie doch so wichtig ist", ermutigt Wolfgang Schuldzinski die Patienten. In begründeten Fällen genehmigt die Krankenkasse auch zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen. Es kann sich also lohnen, die Argumentation des Arztes bei der Krankenkasse vorzubringen.
Vorsichtig sollten Sie sein, wenn der Arzt versucht, Sie unter Druck zu setzen. Angst erzeugende Werbung, die in drastischer Weise die Gefahren aufzeigt, falls man die Leistungen nicht in Anspruch nimmt, ist unseriös. Steht die sachliche Information über Sinn und Zweck der Leistung im Hintergrund, sollten Sie hellhörig werden. Vorsicht ist auch geboten, wenn Produkte wie Vitamin- und Mineralpräparate angeboten werden: Die sind meist überteuert und medizinisch nicht notwendig. Der direkte, anpreisende Verkauf sei den Ärzten eigentlich verboten. Dennoch gebe es immer wieder Umgehungen, sagt Wolfgang Schuldzinski.
Eine Praxisgebühr fällt nur für Kassenleistungen, nicht aber für IGeL an. Viele Ärzte kassieren sie dennoch. Fragen Sie in diesem Fall nach, welche Kassenleistung erbracht wurde.

Der Arzt sollte dem Patienten eine ausreichende Bedenkzeit einräumen: Die Angebote dürfen weder während einer Untersuchung oder Behandlung, noch kurz davor unterbreitet werden. Vor der Behandlung muss der Arzt einen Kostenvoranschlag erstellen, um dann einen schriftlichen Vertrag mit Ihnen abschließen zu können. Darin müssen Sie auf die Kosten hingewiesen werden und können der Behandlung oder Untersuchung daraufhin zustimmen oder sie ablehnen.
In der Rechnung müssen die erbrachten Leistungen detailliert aufgeführt werden. Weil nach der privaten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet wird, müssen die jeweiligen Gebührenziffern enthalten sein, Pauschalen sind nicht zulässig. Wurde keine schriftliche Vereinbarung unterzeichnet oder hat der Arzt keine detaillierte Rechnung erstellt, muss der Patient auch nicht zahlen. Die Mediziner sind zwar an die GOÄ gebunden, sie haben aber eine Preisspanne, die nach bestimmten Steigerungsfaktoren berechnet wird. Ein Preisvergleich kann sich daher lohnen. Über die Qualität sagt der Preis nichts aus.
Bei Fragen oder Problemen sollten Patienten sich zunächst an ihre Krankenkasse wenden. Gibt es Ärger mit der Abrechnung oder aufdringlicher Werbung, können Sie sich an die Verbraucherzentralen oder unabhängige Patientenberatungen wenden. Wer sich über seinen Arzt beschweren will, kann dies auch bei der kassenärztlichen Vereinigung oder der Ärztekammer tun.
In der Regel bezahlen die privaten Krankenversicherungen die meisten individuellen Gesundheitsleistungen - jedoch nicht immer anstandslos. Auch Privatpatienten sollten also mit ihrer Versicherung sprechen, bevor sie eine solche Leistung in Anspruch nehmen.
Bei der Wahl der Krankenkasse sollten gesetzlich Versicherte auf zusätzliche Leistungen und Sonderprogramme achten. Viele Kassen haben ihr Leistungsspektrum erweitert und übernehmen zum Beispiel Akupunktur oder homöopathische Behandlungen.