Archiv: AOK-Rabatte auf Krankmacher
von Frontal 21 zu erweitern wird nachdrücklich empfohlen den Text der Verwaltungs.- und Gestaltungsregeln der gesetzlichen Krankenbversicherungen zu lesen.
Ist es dann noch möglich die inneren Regeln der Berufsgenossenschaften und der Privatversicherungen mit diesen Texten zu vergleichen, ergibt sich eine nahezu vollkommenene Übereinstimmung.
Da können der Schönfelder und die übrigen Gesetzestexte bis hin zum Handels- Und Schiffahrtsrecht nicht mithalten.
Und in regelmäßigen Abständen gibt es in deutschland ja nur noch das Bundesverfassungsgericht oder den BGH, die von dort herrührende Texte zu ungunsten der Menschen in Deutschland gerade rücken.
Das ist traurig aber wahr!
Mit freundlichen Grüßen
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