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21. November 2009
 

heute-Nachrichten

 
Logo der Bundesagentur für Arbeit . Quelle: ap

Sperrzeiten gegen eine halbe Million Arbeitslose

Wegen Gesetzesänderung mehr Sperrzeiten

Die Arbeitsagenturen haben im vergangenen Jahr deutlich mehr Arbeitslose mit Kürzungen ihrer Bezüge bestraft als im Jahr 2005. Insgesamt seien gegen mehr als eine halbe Million Arbeitslose so genannte Sperrzeiten verhängt worden, bestätigte eine Sprecherin der Nürnberger Bundesagentur für Arbeit am Freitag.

 
 
 
 

Der Anstieg gehe allerdings nicht auf ein schärferes Vorgehen der Arbeitsagenturen zurück, sondern auf eine Gesetzesänderung im Zuge der Hartz-Reformen: In deren Folge wurde 2006 erstmals automatisch eine Sperrzeit von einer Woche verhängt, wenn sich ein Arbeitsloser verspätet arbeitssuchend meldete. Vorher musste die Strafe dafür individuell festgelegt werden. 150.000 Arbeitslose waren von dieser Änderung betroffen.

 

Sperrzeiten wegen Gesetzesänderung

Wie die BA-Sprecherin weiter sagte, ist der Anstieg voll und ganz mit der Gesetzesänderung zu erklären. Demnach wurden von Mai bis Dezember 2005 - für 2005 liegt keine vollständige Statistik vor - gegen 261.000 Arbeitslose Sperrzeiten verhängt. Im selben Zeitraum 2006 seien es schon 378.000 Betroffene gewesen. Der Anstieg gebe genau die Zahl der Fälle in diesem Zeitraum wieder, die durch die Gesetzesänderung entstanden sei.

Stichwort Sperrzeiten

Sperrzeiten sind Zeiträume, in denen Arbeitslose keine Leistungen von der Bundesanstalt für Arbeit erhalten, weil sie gegen Regeln der Bundesagentur verstoßen haben. Es gibt Sperrzeiten von unterschiedlichen Längen. Die kürzeste Form dauert eine Woche, die längste zwölf Wochen. Die Sperrzeiten sind in § 144 SGB III geregelt.

 

Arbeitslose müssen vor allem dann damit rechnen, eine Sperrzeit auferlegt zu bekommen, wenn sie ihr Arbeitsverhältnis zum Beispiel über einen Aufhebungsvertrag, einen Auflösungsvertrag oder eine Arbeitnehmerkündigung selbst gelöst haben oder wenn sie ihre Kündigung durch ihr Verhalten am Arbeitsplatz verursacht haben.

 

Die Bundesagentur für Arbeit kann auch Sperrzeiten verhängen, wenn Arbeitslose zumutbare Arbeitsangebote ablehnen oder sich weigern, an beruflichen Eingliederungsmaßnahmen teilzunehmen.