110 erfolglose Bewerbungsschreiben und vier Praktika: Den Berufseinstieg hatte Bettina Richter sich "ganz anders" vorgestellt. Als die heute 26-Jährige im Jahr 2003 ihr BWL-Diplom in der Tasche hatte, war sie sicher, bald eine feste Anstellung zu finden. Stattdessen arbeitete sie über ein Jahr lang als Praktikantin - schlecht oder gar nicht bezahlt.
Doch die so genannte "Generation Praktikum" rüstet zum Gegenschlag. Mit Leidensgenossen gründete Bettina Richter vor einem Jahr den Verein "Fair Work", der sich für Praktikanten einsetzt. Jetzt hat sie einen ehemaligen Arbeitgeber auf Lohnnachzahlung verklagt.
Ziel von "Fair Work" ist es: "Unternehmen das Ausnutzen von Praktikanten so schwierig wie möglich zu machen." Der Verein fordert Urlaubsanspruch und einen Lohn von mindestens 750 Euro Netto im Monat. Hochschulabsolventen können sich kostenlos beraten lassen. Derzeit bauen die jungen Leute von "Fair Work" eine Datenbank auf, in der Informationen zum Umgang einzelner Unternehmen mit Praktikanten veröffentlich werden sollen.
"Marketing Assistentin/Sekretärin gesucht", las Bettina Richter im Juli vergangenen Jahres ein Stellenangebot der "Senioren Service Gesellschaft mbH", der Verwaltungsfirma der "Caritas Altenhilfe". Nach zwei Vorstellungsgesprächen und einem Einstellungstest hatte sie sich gegen 100 Mitbewerber durchgesetzt. Die Freude war groß, bis dieser Satz fiel: "Zuerst müssen Sie ein einmonatiges Praktikum absolvieren - ohne Bezahlung". Aus ihrer "großen Not heraus" und in der Hoffnung auf die in Aussicht gestellte spätere Festanstellung unterschrieb Bettina Richter den vierten Praktikanten-Vertrag seit der bestandenen Diplomprüfung.
Schon am ersten Arbeitstag im September 2004 "war klar, dass ich völlig selbstständig arbeiten sollte": Die ehemalige Sekretärin war laut Bettina Richter nicht mehr anwesend, den Posten einer Marketing-Assistentin habe es bisher nicht gegeben. Zwar bekam sie nach einem Monat unbezahlter Arbeit tatsächlich eine Festanstellung, aber "ich fühlte mich ausgenutzt". Als sie im Februar eine neue Stelle sicher hatte, kündigte sie. Im März reichte sie Klage gegen den ehemaligen Arbeitgeber ein.
Ihre Forderung: vollständige Lohnnachzahlung für den Praktikums-Monat. Begründung aus der Klageschrift: "Es lag ein Arbeitsverhältnis und kein Praktikum vor, da nicht der Erwerb praktischer Kenntnis und Erfahrungen, sondern die Erbringung von Arbeitsleistung im Vordergrund stand." Bettina Richter beruft sich auf Entscheidungen von Arbeitsgerichten aus dem Jahr 2003, sowie Paragraph 138, Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der ein "Rechtsgeschäft" für "nichtig" erklärt, wenn der Lohn für eine Tätigkeit in "auffälligem Missverhältnis zur Leistung" steht.
Viele Hochschulabsolventen in Deutschland müssen sich wie Bettina Richter zunächst mit Praktikantenjobs zufrieden geben. Statistiken darüber, wie viele es genau sind, gibt es bisher nicht. Doch laut Franziska Schreyer, Expertin für den Akademiker-Arbeitsmarkt am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), werden "Praktika nach dem Studium leider selbstverständlicher". Und längst betrifft das nicht mehr nur Sozial- und Geisteswissenschaftler. "Auch in anderen Bereichen, etwa bei den Juristen und den Architekten, blüht das Praktikantenwesen."
In der Redaktion des Magazins "Karriere" ist man ebenfalls auf das Problem der "Generation Praktikum" aufmerksam geworden. Deshalb startete das Magazin im Herbst 2004 die Initiative "Fair Company", die Gütesiegel an solche Unternehmen verteilt, die Praktikanten zu gerechten Konditionen einstellen. Bisher sind 162 Unternehmen dabei.
Am 8. Januar 2003 entschied das Arbeitsgericht Berlin (AZ 36 Ca 19390/02), dass ein Arbeitsverhältnis sich nicht nach der Bezeichnung, sondern nach dem Inhalt qualifiziert. Das Bundesarbeitsgericht kam in einer Entscheidung vom 13. März 2003 (6 AZR 564/01) zu dem Schluss: "Praktikant ist, wer sich für eine vorübergehende Dauer zwecks Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit und Ausbildung, die keine systematische Berufsausbildung darstellt, im Rahmen einer Gesamtausbildung unterzieht, weil er diese für die Zulassung zum Studium oder Beruf, zu einer Prüfung oder anderen Zwecken benötigt."
Redakteurin Dorothee Fricke, zuständig für die Bereiche Hochschule und Studium, rät Hochschulabsolventen von Praktika nach dem Studium ab. Das schade dem Lebenslauf. "Wer fertig ist mit dem Studium, sollte sich überlegen, was er tut", sagt sie. Laut Fricke schneiden sich Unternehmen, die Praktikanten zu schlechten Konditionen einstellen, ebenfalls ins eigene Fleisch. Potenzielle Bewerber mit schlechten Praktikums-Bedingungen dauerhaft zu vergrätzen, ist keine gute Strategie."
Welche Strategie Bettina Richter gegenüber ihrem ehemaligen Arbeitgeber anwenden wird, ist noch unklar. Zwar hat sie sich in der Güteverhandlung am Donnerstag mit der "Caritas Altenhilfe" auf eine Nachzahlung der Hälfte des eingeforderten Monatseinkommens von 2000 Euro geeinigt. Doch sie hat zwei Wochen Zeit, ihr Einverständnis zu widerrufen und den Fall somit vor dem Arbeitsgericht verhandeln zu lassen. Ihr ehemaliger Arbeitgeber bestreitet, dass Bettina Richter während des Praktikum-Monats völlig selbstständig gearbeitet hat. "Das Gegenteil vor Gericht zu beweisen, wird schwer", sagt sie.
Egal, wie sie sich entscheidet, bereits jetzt wertet die junge Frau das Erreichte als "Erfolg gegen das Praktikanten-Unwesen". Sie hofft, dass weitere Praktikanten, die sich unfair behandelt fühlen, Klage erheben. "Schlimm genug, dass so viele Hochschulabsolventen Praktika machen müssen", sagt Bettina Richter. "Aber wenn schon, dann doch bitte zu gerechten Bedingungen."