50 Jahre Konvention UNESCO Kulturerbe

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Die Welterbe-Konvention ist ein internationales Schutzinstrument für außergewöhnliches Natur- und Kulturerbe weltweit. Am 16. November 1972 wurde sie von den Mitgliedstaaten der UNESCO verabschiedet. Bisher sind 194 Staaten beigetreten. Jedes Jahr werden neue Orte, Objekte oder Kulturstätten mit universeller Bedeutung für die Menschheit zur Aufnahme in die Welterbeliste vorgeschlagen. Die Aufnahme verpflichtet alle Staaten zur Pflege und Bewahrung dieser Kultur als Schätze für die Ewigkeit. An den Beispielen Arles, Aachen, der Amalfi-Küste und Tallin, zeigen unsere vier Dokumentation die Herausforderungen, die mit dem Welterbe-Status verbunden sind.

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