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Sterbehilfe: Warum Anträge nicht bearbeitet werden

Ausnahmefälle bei Sterbehilfe durch den Staat

Seit 2017 darf Schwerkranken in Extremfällen die Bereitstellung von Medikamenten zur Selbsttötung nicht mehr verwehrt werden, so die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Doch die zuständige Bundesbehörde reagiert nicht.

Datum:
22.01.2019
Verfügbarkeit:
Video leider nicht mehr verfügbar
Zugang zu einem Betäubungsmittel, das eine schmerzlose Selbsttötung ermöglicht, darf in extremen Ausnahmesituationen nicht verwehrt werden."
aus einer Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts, März 2017

In einem rechtskräftigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wurde festgelegt, dass das Aushändigen von Medikamenten zur Selbsttötung durch den Staat in extremen Ausnahmefällen erlaubt ist. Der Begriff der Sterbehilfe ist in diesem Fall nicht direkt zutreffend, es handelt sich per Definition vielmehr um Beihilfe zur Selbsttötung.

Was ist Sterbehilfe?

Menschen haben laut Persönlichkeitsrecht ein Recht auf die Entscheidung darüber, wie und wann sie sterben möchten. Voraussetzung ist die Fähigkeit zur Bildung freien Willens und Handelns. Es ist dabei ein Unterschied, ob jemand seinem Leben selbst ein Ende bereitet, oder sich dabei unterstützen lässt. Sobald er sich von einer oder mehreren Personen dabei helfen lässt, direkt oder indirekt, spricht man von Sterbehilfe. Es gibt verschiedene Arten von Sterbehilfe, einige sind erlaubt, andere nicht.

Urteil brachte Betroffenen Hoffnung

Für viele Patienten, die unerträglich leiden und ihrem Leben ohne Schmerzen ein Ende setzen möchten, an die dafür erforderlichen Medikamente aber nur durch staatliche Hilfe herankommen, war das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus 2017 ein Hoffnungsschimmer. Über 100 Personen haben bei der zuständigen Behörde Anträge auf Überprüfung ihrer Fälle eingereicht.

Diejenigen, die heute noch leben, warten immer noch auf die Bearbeitung ihrer Anträge. Die Behörden stellen sich allerdings quer. "Gesundheitsminister Spahn teilt diese Rechtsauffassung nicht und hat die zuständige Behörde angewiesen, das Urteil zu ignorieren und keine Anträge positiv zu bescheiden", sagt ZDF-Rechtsexperte Joachim Pohl. Spahn warte zudem noch auf das Urteil zu einer Klage am Bundesverfassungsgericht gegen das gesetzliche Sterbehilfeverbot von 2015. "Aber diese Sache wurde in Karlsruhe noch nicht einmal verhandelt. Die Ausarbeitung der zuständigen Richterin soll allein 1000 Seiten umfassen", konkretisiert er.

Wie die Sache ausgeht und ob die Anträge irgendwann bearbeitet werden müssen, bleibt ungewiss. Gewiss ist, dass die Betroffenen in der Zwischenzeit weiterhin leiden.

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