In Deutschland gibt es zwei verschiedene Arten von Fernseh- und Radiosendern: 1) Die Pirvaten, wie zum Beispiel ProSieben, Sat.1 und RTL, die "privat" heißen, weil sie privaten Unternehmern gehören und über Werbung finanziert werden. 2) Die "Öffentlich-Rechtlichen" wie ARD und ZDF, die ihre Existenz aus dem Grundgesetz ableiten und von allen in Deutschland finanziert werden.
Wichtig für die Demokratie
ARD und ZDF haben einen besonderen Auftrag: Sie informieren die Bevölkerung so umfassend und vielfältig, dass sich jeder selbst seine Meinung zum Beispiel zu politischen Fragen bilden kann. Das ist wichtig für die Demokratie. Dafür müssen ARD und ZDF unabhängig von Geldgebern und Werbeeinnahmen sein, die sie vielleicht beeinflussen könnten. Deshalb kommen alle in Deutschland gemeinsam für den "öffentlich-rechtlichen" Rundfunk auf.
Wer sind die "Öffentlich-Rechtlichen"?
Besser bekannt als der Begriff "öffentlich-rechtlich" sind die Namen der Sender, die dazu gehören:
ARD (Senderfamilie):
Bayerischer Rundfunk (BR)
Hessischer Rundfunk (hr)
Mitteldeutscher Rundfunk (mdr)
Norddeutscher Rundfunk (NDR)
Radio Bremen
Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb)
Saarländischer Rundfunk (SR)
Südwestrundfunk (SWR)
Westdeutscher Rundfunk (WDR)
Deutsche Welle
ZDF
DEUTSCHLANDRADIO