Drei Jahre lang bewarb sich die Auszubildende erfolglos, bis sie eine Lehrstelle als Steuerfachgehilfin fand. Der Grund: Nesrin Bektas ist behindert, ihre Gelenke versteifen immer mehr. Safet Srebrenica, der heute als Fahrdiensthelfer arbeitet, fehlt eine Hand.
Dabei schreibt der Gesetzgeber im 9. Sozialgesetzbuch, § 71 unmissverständlich fest: Alle Arbeitgeber mit mindestens 20 Mitarbeitern müssen einen Menschen mit Behinderung einstellen. Doch viel zu häufig zahlen diese lieber eine Sonderabgabe.
Dass Nesrin Bektas heute eine Ausbildung in Duisburg absolviert, verdankt sie ihrer Chefin, die ausschließlich nach schulischen Leistungen auswählte. Auch für den 28-jährigen Safet Srebrenica ist sein Job als Fahrdiensthelfer beim Deutschen Roten Kreuz sein erster fester Job.
Moderation
Sandra Olbrich