Weil sie dauerhaft voll betreut werden, sind sie von der Bundestagswahl ausgeschlossen. Eine Diskriminierung, die nicht hinnehmbar ist, sagen Behindertenverbände schon lange.
Oskar hat das Down-Syndrom. Er ist jetzt 18 Jahre alt und möchte auch wählen gehen, war mit seiner Mutter bereits auf einer Wahlvorbereitungs-Veranstaltung für Menschen mit geistigen Einschränkungen. Aber weil ein Gutachter der Betreuungsbehörde Oskar „Betreuung in allen Angelegenheiten“ attestiert, hat er automatisch kein Wahlrecht auf Bundesebene.
Seine Eltern stellen diese gängige Verfahrensweise beim Betreuungsgutachten in Frage. Es stellt sich heraus, dass es auf die passende Formulierung ankommt, ob Oskar wählen darf oder nicht. Das Amtsgericht hat jetzt zugunsten von Oskar entschieden. Ein Fall, der Schule machen könnte.
Moderation
Sandra Olbrich
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