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Neuerungen bei der Steuererklärung

Lohnsteuer typical

Jedes Jahr verschenken Steuerzahler Millionen Euro, weil sie keine Steuererklärung abgeben. Im Schnitt bekommt jeder Arbeitnehmer fast 1000 Euro von Vater Staat zurück. Wie das geht, erklärt Hans-Ulrich Liebern vom Bund der Steuerzahler.

Datum:
10.04.2019
Verfügbarkeit:
Video leider nicht mehr verfügbar

Volle Kanne: Nicht jeder muss zwangsläufig eine Steuererklärung abgeben?
Hans-Ulrich Liebern: Ist man Arbeitnehmer und Single muss man oft keine Steuererklärung abgeben. Pflicht wird sie erst unter bestimmten Bedingungen: Etwa bei zusätzlichen Einkünften von mehr als 410 Euro im Jahr (zum Beispiel aus Vermietung oder Rente), bei Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I oder Krankengeld, wenn man mehrere Arbeitgeber hat oder mit Steuerklasse VI zwei Gehälter gezahlt bekommt. Auch wenn man verheiratet ist und die Steuerklassen III und V kombiniert oder beide Ehepartner Steuerklasse IV haben, ist man zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet.

Warum sollten die meisten Steuerpflichtigen eine Steuererklärung abgeben?
Arbeitnehmer erhalten im Schnitt 800 Euro bis 1000 Euro an Steuern zurück. Dies liegt daran, dass oft die Werbungskosten (zum Beispiel eine längere Fahrt von zu Hause zur Arbeit) höher sind, als die Werbungskostenpauschale, die automatisch beim Abzug der Lohnsteuer einberechnet wird. Das bedeutet: Der Staat hat für das Jahr monatlich zu viel Lohnsteuer einbehalten, dass sich der Steuerpflichtige über die Einkommensteuer-Erklärung nun zurückholt.

Bislang musste die Steuererklärung für das Vorjahr bis Ende Mai abgegeben werden. Jetzt können sich die Steuerzahler länger Zeit lassen?
Die neue Abgabefrist ist nun der 31. Juli – man hat also jetzt zwei Monate länger Zeit. Arbeitnehmer, die nicht verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, haben sogar vier Jahre Zeit. Die Steuererklärung für 2018 muss also spätestens bis Ende 2022 eingereicht werden. Hilft jemand beim Erstellen der Steuererklärung mit, etwa der Steuerberater oder der Lohnsteuerhilfeverein, muss die Steuererklärung spätestens bis Ende Februar 2020 abgegeben werden. Wer später abgibt, muss einen Verspätungszuschlag zahlen. Dieser lag bislang im Ermessensspielraum des Finanzamtes. Jetzt werden automatisch 0,25 Prozent der festgesetzten Steuersumme fällig, mindestens aber 25 Euro.

 Immer mehr Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben: Wann ist das der Fall?
Von jenen Rentnern, die in den letzten drei bis vier Jahren in Rente gegangen sind, ist gut die Hälfte mittlerweile verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Bei diesen Rentnern beträgt der steuerpflichtige Anteil der Rente bereits mehr als 70 Prozent. Da eine Rentenerhöhung immer zu 100 Prozent steuerpflichtig ist, rutschen auch immer mehr Rentner nachträglich in die Steuerpflicht. Das betrifft jährlich circa 70.000 bis 100.000 Menschen. Beidenjenigen, die 2018 neu in Rente gegangen sind, beträgt der Besteuerungsanteil 76 Prozent, der steuerfreie Anteil nur noch 24 Prozent.

Der Grundfreibetrag wurde erhöht. Was bedeutet das?
Bis zur Grenze des Grundfreibetrages muss keine Einkommensteuer gezahlt werden. Dieser ist von 8820 Euro auf 9000 Euro gestiegen. Bei verheirateten Paaren liegt der Grundfreibetrag bei nunmehr 18.000 Euro. Bis zu diesem Betrag ist jeder verdiente Euro steuerfrei. Allen Steuerzahlern kommt auch die Anhebung der Einkommensgrenzen für alle Steuersätze um 1,65 Prozent zugute. Dies entspricht in etwa der Inflationsrate für 2017.

Eltern wird auch erfreuen, dass der Kinderfreibetrag erhöht wird.
Er erhöht sich um 72 Euro auf 4788 Euro. Der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf bleibt hingegen unverändert bei 1320 Euro pro Kind und Elternteil bestehen. Insgesamt wird einem Elternpaar pro Kind im Jahr 2018 also ein Kinderfreibetrag von 7428 Euro gewährt. Wichtig zu wissen: Das Finanzamt prüft automatisch, was sich für den Steuerpflichtigen günstiger auswirkt – das Anrechnen des Kinderfreibetrages oder die Summe des ausgezahlten Kindergeldes.

Belege müssen nicht wie bisher mit der Steuererklärung eingereicht werden?
Belege will das Finanzamt keine mehr sehen. Erst nach Aufforderung müssen diese eingereicht werden. Meist ist das bei außergewöhnlichen Sachverhalten oder sehr hohen Ausgaben der Fall. Belege sollten trotzdem nicht weggeschmissen werden: Sie müssen bis zu einem Jahr nach Einkommensteuerbescheid aufbewahrt werden. Gleiches gilt für Spenden: Bei Spenden bis zu 200 Euro reicht als Nachweis der Ausdruck vom Online-Banking, Kontoauszug oder Bareinzahlungsbeleg.

Positiv ist für den Arbeitnehmer eine weitere Änderung: So können beispielsweise deutlich teurere Arbeitsmittel wie Computer abgesetzt werden.
Ja, es gab eine großzügige Änderung bei der Absetzbarkeit von Arbeitsmitteln. Bislang konnte man größere Anschaffungen wie einen Computer nur bis zu einem Warenwert von 410 Euro netto je Posten sofort absetzen. Jetzt liegt die Grenze für diese sogenannten "geringwertigen Wirtschaftsgüter" fast doppelt so hoch, nämlich bei 800 Euro netto – also 952 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Alles, was diesen Betrag nicht überschreitet, kann sofort als Werbungskosten abgesetzt werden. Teurere Gegenstände müssen wie bisher nach den allgemeinen Vorgaben schrittweise über mehrere Jahre abgesetzt werden.

Ein Rechenbeispiel: Ein Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin kauft sich 2018 ein Smartphone, um Kundenanfragen zeitnah auch von unterwegs beantworten zu können. Kosten: 799 Euro plus 151,81 Euro Umsatzsteuer. Folge: Da der Nettopreis nicht über 800 Euro liegt, darf die Arbeitnehmerin 2018 Werbungskosten in Höhe von 950,81 Euro abziehen.

Heute sehen es die Finanzämter lieber, wenn man die Steuererklärung online einreicht. Bekommt man in diesem Fall eine mögliche Steuererstattung früher ausgezahlt?
Nein, das Finanzamt darf offiziell eine online eingereichte Steuererklärung nicht bevorzugen. Doch je mehr Personen ihre Erklärung online abgeben, umso schneller ist der Sachverhalt geklärt und es geht insgesamt schneller. In Papierform dürfen auch nur noch Arbeitnehmer und Rentner ihre Steuererklärung abgeben – der Rest muss sie online einreichen.

Wer hilft bei der Steuererklärung?
Zum Beispiel der Steuerberater oder der Lohnsteuerhilfeverein. Letzterer hat den Vorteil, dass er günstiger ist als der Steuerberater – Kostenpunkt zwischen 100 bis 240 Euro pro Jahr. Für einen gewöhnlichen Arbeitnehmer reicht ein Lohnsteuerhilfeverein zur Unterstützung aus. Günstiger  sind Lohnsteuerprogramme, die für einfache Steuererklärungen eine sehr gute Hilfe darstellen.

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