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Reiserücktrittsversicherung

Für wen lohnt sie sich - und für wen nicht?

Wer viel reist, weite und teure Reisen plant oder mit Kindern Urlaub machen möchte - der sollte sich Gedanken über eine Reiserücktrittsversicherung machen! Worauf dabei zu achten ist, verrät "Volle Kanne".

Datum:
16.01.2017
Verfügbarkeit:
Video leider nicht mehr verfügbar

Ob die Reise um die Welt, der Städtetrip nach New York oder die Pauschalreise in den Süden – wer eine Reise plant, freut sich auf einen erholsamen und unbeschwerten Urlaub. Doch dann das: Am Tag der Abreise erwischt einen die Grippe, ein Fahrradunfall oder es kommt zu einem Notfall in der Familie. Der Urlaub muss abgesagt werden und das bedeutet häufig teure Stornokosten. Die können zum Teil sogar 100 Prozent des Reisepreises betragen. Damit man im Falle eines Falls nicht auf den Kosten sitzen bleibt, bieten Versicherer Reiserücktrittsversicherungen an.

Für wen könnte sich eine Reiserücktrittsversicherung lohnen?

Reiserücktrittsversicherungen lohnen sich vor allem bei lange im Voraus gebuchten Reisen und bei teuren Reisen. Auch für Familien mit Kindern oder für mehrere Personen im Seniorenalter könnte der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sinnvoll sein. Gleiches gilt, wenn die Stornokosten ein großes Loch in die Haushaltskasse reißen würden oder ein anderes erhöhtes Storno-Risiko besteht. Rotraut Mahlo von der Verbraucherzentrale Niedersachsen rät: „Diese Versicherung übernimmt die Kosten, wenn die Reise aus versicherten Gründen unerwartet storniert, verspätet angetreten, abgebrochen oder sogar verlängert werden muss. Die Versicherer übernehmen im Versicherungsfall die Storno- oder auch Reiseabbruchkosten und leisten Ersatz für nicht beanspruchte Reiseleistungen. Jeder sollte aber stets individuell entscheiden, ob diese zusätzliche finanzielle Absicherung der Stornokosten sinnvoll ist.“

Auch für Reisende mit Vorerkrankungen könnte sich eine Reiserücktrittsversicherung bezahlt machen. „Allerdings sind nur nicht vorhersehbare und akut eintretende Erkrankungen bzw. unerwartete Verschlechterungen bereits bestehender Erkrankungen versichert. Ratsam ist es, vor Reiseantritt mit dem behandelnden Arzt zu sprechen, um die Reisefähigkeit bestätigen zu lassen. Zudem sollten Reisende mit Vorerkrankungen Medikamente in ausreichender Menge mitnehmen. Bei allen Reisen in das Ausland ist grundsätzlich immer der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung empfehlenswert.“, erklärt Rotraut Mahlo von der Verbrauchzentrale Niedersachsen.

Beim Vertragsabschluss beachten

Wichtig beim Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung: Die versicherten Reiserücktrittsgründe. Zu den versicherten Rücktrittsgründen zählen beispielsweise in der Regel Tod, schwere Unfallverletzungen, unerwartete schwere Erkrankungen, unvorhersehbare Komplikationen bei einer Schwangerschaft oder Impfunverträglichkeit der versicherten Person, Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung und Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, soweit die betreffende Person bei Reisebuchung arbeitslos gemeldet war, so die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

„Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind in der Regel Ereignisse, die bei Vertragsabschluss vorhersehbar waren oder die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Darüber hinaus sind Gefahren durch Krieg, Bürgerkrieg oder bürgerkriegsähnliche Ereignisse nicht versichert“, erklärt Rotraut Mahlo.

Reiseabbruch-Versicherung und Kosten

Außerdem sollte in der Reiserücktrittsversicherung eine Reiseabbruch-Versicherung inklusive sein. Falls die Reise vorzeitig abgebrochen werden muss, erstattet die Versicherung grundsätzlich die Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen wie gebuchte Mietwagen oder Ausflüge. Außerdem kommt eine Reiseabbruch-Versicherung für Kosten einer Rückreise oder für Kosten eines längeren Aufenthaltes auf.

Die Prämie einer Reiserücktrittsversicherung berechnet sich beim Abschluss nach dem Gesamtpreis aller gebuchten Reiseleistungen für alle zu versichernden Personen. Dabei kann das Alter der Personen eine Rolle spielen. „Wichtig ist, dass alle Mitreisenden und zu versichernden Personen/Reiseteilnehmer namentlich im Antrag benannt werden. Weiterhin sind die Fristen zum möglichen Abschluss der Reisekostenversicherung zu beachten. Oft ist bis 30 Tage vor Abreise Zeit. Andere Versicherer verlangen den Abschluss bis 14 Tage nach Buchungsbestätigung.“, so Rotraut Mahlo von der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

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Wann lohnt sich ein Jahresvertrag?

Wer mehr als einmal im Jahr verreist und immer versichert sein möchte, sollte darüber nachdenken, einen Jahresvertrag abzuschließen. In der Regel ist das günstiger als die Versicherung der jeweiligen Reise und beliebig viele Reisen im Jahr sind so abgesichert. Auch für Familien könnte sich das lohnen. Bei Familienverträgen sind dann auch die Reisen einzelner Familienmitglieder abgesichert. Achtung: Ein Jahresvertrag verlängert sich meist automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht ordnungsgemäß gekündigt wird. Die meisten Tarife geben eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Ablauf des Vertrages vor.

„Die Vertragsangebote und Tarife der Versicherer sind nicht leicht zu vergleichen. Bei der Suche nach dem richtigen Tarif können die Veröffentlichungen der Stiftung Warentest, eine Beratung der Verbraucherzentrale aber auch verschiedene Vergleichsportale helfen. Wichtig ist, dass sich der Reisende immer umfassend informieren sollte, was konkret abgesichert ist und was beispielsweise auch im Schadensfall zu tun ist. Zur Wahl der Vertragslaufzeit bestehen zwei Möglichkeiten: Wenn der Reisende öfter im Jahr Reisen bucht, dann ist eine Jahrespolice zu empfehlen. Wenn man hin und wieder eine Reise plant, empfiehlt es sich, nur diese Reise zu versichern. Im Übrigen gibt es auch spezielle Verträge für Einzelpersonen oder für Familien.“, erklärt Rotraut Mahlo von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Achtung: Jeder Versicherer definiert unterschiedlich, wer noch zur Familie gehört oder wer als Paar zählt. Bei einigen Versicherern gelten Paare als Familie, wenn sie einen gemeinsamen Wohnsitz haben. Außerdem: Wenn ältere Kinder mitversichert werden sollen, sollte man ins Kleingedruckte schauen, denn bei einigen Versicherern sind beispielsweise unterhaltsberechtigte Kinder bis zum Alter von 25 Jahren mitversichert, bei anderen dagegen nur bis zum 21. Lebensjahr.

Reiserücktrittsversicherung im Reisebüro

Viele Reisebüros bieten beim Abschluss einer Reise direkt eine Reiserücktrittsversicherung mit an. Doch das ist nicht immer empfehlenswert, erklärt Rotraut Mahlo: „Wenn man über das Reisebüro oder auch über das Internet eine Reise bucht, sollte man sich gegebenenfalls auch über die Möglichkeit zum Abschluss einer Reiserücktrittversicherung, am besten kombiniert mit einer Reiseabbruchversicherung, informieren und beraten lassen. Vor Vertragsabschluss aber bitte immer erst nur ein Angebot einholen und die Vertragsbedingungen genau durchlesen.“

Weiter meint Rotraut Mahlo: „Die Kostenunterschiede sind auch bei diesen Versicherungen nicht unerheblich. Wer die Angebote vergleicht und hierzu beispielsweise auch die Untersuchungen und Informationen der Stiftung Warentest oder anderer Vergleichsportale nutzt, kann Geld sparen. Ein Vertragsabschluss direkt bei der Buchung im Reisebüro oder im Internet ist zwar bequem, bietet aber keine Garantie für einen guten und preisgünstigen Versicherungsschutz.“

Kreditkarten und Reiserücktrittsversicherungen

Übrigens: Viele Kreditkartenunternehmen bieten häufig bei „Premium“-Karten wie Platin- oder Goldkarten Zusatzleistungen an, die inklusive sind. Dazu gehört in vielen Fällen auch eine Reiserücktrittsversicherung. Jedoch gibt es bei diesen Versicherungspolicen in einigen Fällen Schwachstellen und Einschränkungen, auf die Reisende mit Kreditkarte achten sollten. Zum Beispiel ist bei solchen Verträgen in einigen Fällen nur ein begrenzter Personenkreis versichert oder nur der Kreditkarteninhaber selbst - oder es werden im Schadensfall nur Teilbeträge übernommen. Oftmals sind Versicherungsleistungen nur für mit der Kreditkarte bezahlte Reiseleistungen gültig und haben eine Selbstbeteiligung von 20 Prozent. Daher gilt auch hier: Unbedingt die Bedingungen prüfen.

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