Sie sind hier:

Kein Anlegerschutz

Mängel bei der Finanzberatung

Plakat der Sparkasse im Schaufenster

Vor zehn Jahren ging die US-Bank Lehman Brothers Pleite. Es folgte die Finanzkrise. Auch viele Kunden deutscher Banken verloren ihr Erspartes, weil sie auf dubiose Geldanlagen reingefallen waren.

Datum:
06.11.2018
Verfügbarkeit:
Video leider nicht mehr verfügbar

Der Gesetzgeber reagierte und führte 2010 zum Schutz des Anlegers das sogenannte Beratungsprotokoll ein. Alle Banken wurden verpflichtet, für jede Art der Finanzberatung den Gesprächsverlauf mit dem Kunden zu dokumentieren. So sollte gewährleistet werden, dass dem Kleinanleger nur Produkte empfohlen werden, die seinen finanziellen Möglichkeiten entsprechen und dass der Kunde das jeweilige Finanzprodukt auch verstanden hat.

Doch der Anlegerschutz durch deutsche Geldinstitute ist bis heute nicht sichergestellt. Diese Kritik üben Bankrechtsexperten und Verbraucherschützer gegenüber Frontal 21. Die große Mehrheit der Banken missachte seit Jahren die Gesetze. Regelmäßige Marktuntersuchungen haben immer wieder gezeigt, dass mit Hilfe der Beratungsprotokolle der Verbraucherschutz nicht verbessert werden konnte.

Rückschritt für den Verbraucherschutz

Daraufhin hat der Gesetzgeber reagiert und zum Jahresbeginn 2018 das Beratungsprotokoll abgeschafft, stattdessen die sogenannte Geeignetheitserklärung eingeführt. Jetzt soll der Bankberater auch dokumentieren, weshalb das empfohlene Finanzprodukt für den Kunden geeignet ist. Doch diese gesetzlichen Nachbesserungen seien sogar ein Rückschritt für den Verbraucherschutz in der Finanzberatung, sagen Kritiker. Laut einer Marktuntersuchung, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Mai 2018 veröffentlicht wurde, entsprechen immer noch neun von zehn Protokollen nicht den rechtlichen Vorgaben.

Der Bankrechtsexperte Professor Hans-Peter Schwintowski von der Humboldt-Universität Berlin, der den alten mit dem neuen Gesetzestext verglichen hat, kommt zu dem Urteil: Der neue Text sei ein wenig schwammiger formuliert und lasse mehr Spielräume - und zwar zu Lasten des Verbrauchers.

Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Bewertet! Bewertung entfernt Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Embed-Code kopieren HTML-Code zum Einbetten des Videos in der Zwischenablage gespeichert.
Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen des ZDF.

Sie haben sich mit diesem Gerät ausgeloggt.

Sie haben sich von einem anderen Gerät aus ausgeloggt, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Ihr Account wurde gelöscht, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Um Sendungen mit einer Altersbeschränkung zu jeder Tageszeit anzuschauen, kannst du jetzt eine Altersprüfung durchführen. Dafür benötigst du dein Ausweisdokument.

Zur Altersprüfung

Du bist dabei, den Kinderbereich zu verlassen. Möchtest du das wirklich?

Wenn du den Kinderbereich verlässt, bewegst du dich mit dem Profil deiner Eltern in der ZDFmediathek.

Du wechselst in den Kinderbereich und bewegst dich mit deinem Kinderprofil weiter.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Entweder hast du einen Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert, oder deine Internetverbindung ist derzeit gestört. Falls du die Datenschutzeinstellungen sehen und bearbeiten möchtest, prüfe, ob ein Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus. So lange werden die standardmäßigen Einstellungen bei der Nutzung der ZDFmediathek verwendet. Dies bedeutet, das die Kategorien "Erforderlich" und "Erforderliche Erfolgsmessung" zugelassen sind. Weitere Details erfährst du in unserer Datenschutzerklärung.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Möglicherweise hast du einen Ad/Script/CSS/Cookiebanner-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert. Falls du die Webseite ohne Einschränkungen nutzen möchtest, prüfe, ob ein Plugin oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus.