Bei einer Wahl können die Wähler entscheiden, wer ihr Land regieren soll. Bei der Bundestagswahl hat jeder Wähler zwei Stimmen: eine Erststimme und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme wählt man einen Kandidaten aus dem Wahlkreis, in dem man wohnt. In Deutschland gibt es 299 Wahlkreise. Das sind Gebiete, in denen Politiker bei einer Wahl gegeneinander antreten.
Quelle: dpa
Die Wahlkreise sind so eingeteilt, dass in jedem etwa gleich viele Wähler leben. Der Politiker, der in einem Wahlkreis die meisten Stimmen bekommt, vertritt die Menschen im Bundestag. Das nennt man Direktmandat. Ein Mandat ist ein Auftrag. Er kommt vom lateinischen Ausdruck "ex mano datum“. Das bedeutet "etwas aus der Hand geben“. Die Wähler geben den Politikern durch ihre Stimme den Auftrag, sie im Bundestag zu vertreten. Über solche Direktmandate wird die Hälfte der Sitze im Bundestag vergeben.