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Wahlrecht ab 16: Wäre das was?

Sollen auch schon 16- und 17-Jährige bei Bundestagswahlen mitwählen dürfen? Darüber wird immer wieder diskutiert. Hier findet ihr drei Argumente dafür und drei dagegen.

Datum:

Bisher müssen Jugendliche 18 Jahre alt sein, um bei den Bundestagswahlen mitzumachen. Nur bei Kommunal- und Landtagswahlen, also bei der Wahl von Politikern und Politikerinnen in ihrer Stadt oder ihrem Bundesland, dürfen in einigen Bundesländern bereits Jugendliche ab 16 Jahren wählen gehen.

Grafik: Wahlalter in Deutschland
Bei einigen Wahlen, zum Beispiel bei Kommunalwahlen, wird in manchen Bundesländern schon ab 16 gewählt.
Quelle: ZDF

Immer wieder wird aber darüber diskutiert, ob es grundsätzlich ein Wahlrecht ab 16 geben sollte. Einige sind der Meinung, dass es gerecht wäre, wenn Jugendliche mit 16 Jahren wählen gehen können. Andere finden das Wahlrecht gut so, wie es ist.

Drei Argumente FÜR das Wahlrecht ab 16

Drei Argumente GEGEN das Wahlrecht ab 16

Das müsste vorher passieren

Grundgesetz liegt auf dem Tisch
Für ein Wahlrecht ab 16 müsste das Grundgesetz geändert werden.

Sollten sich die Politikerinnen und Politiker für ein Wahlrecht ab 16 entscheiden, dann müsste dafür das Bundeswahlgesetz geändert werden. Das steht im wichtigsten deutschen Gesetzbuch, dem Grundgesetz. Übrigens: Im Jahr 1972 ist das schon einmal passiert. Damals wurde das Wahlalter von 21 auf 18 Jahre gesenkt.

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