Bisher müssen Jugendliche 18 Jahre alt sein, um bei den Bundestagswahlen mitzumachen. Nur bei Kommunal- und Landtagswahlen, also bei der Wahl von Politikern und Politikerinnen in ihrer Stadt oder ihrem Bundesland, dürfen in einigen Bundesländern bereits Jugendliche ab 16 Jahren wählen gehen.
Immer wieder wird aber darüber diskutiert, ob es grundsätzlich ein Wahlrecht ab 16 geben sollte. Einige sind der Meinung, dass es gerecht wäre, wenn Jugendliche mit 16 Jahren wählen gehen können. Andere finden das Wahlrecht gut so, wie es ist.
Drei Argumente FÜR das Wahlrecht ab 16
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Drei Argumente GEGEN das Wahlrecht ab 16
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Das müsste vorher passieren
Für ein Wahlrecht ab 16 müsste das Grundgesetz geändert werden. Sollten sich die Politikerinnen und Politiker für ein Wahlrecht ab 16 entscheiden, dann müsste dafür das Bundeswahlgesetz geändert werden. Das steht im wichtigsten deutschen Gesetzbuch, dem Grundgesetz. Übrigens: Im Jahr 1972 ist das schon einmal passiert. Damals wurde das Wahlalter von 21 auf 18 Jahre gesenkt.
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