Einige Erwachsene aus dem Bundesland Baden-Württemberg fanden es nicht gut, dass Jugendliche bereits mit 16 - nicht erst mit 18 Jahren - zur Kommunalwahl gehen können. Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch entschieden: Jedes Bundesland kann selbst entscheiden, ob die Bürger und Bürgerinnen 16 oder 18 Jahre alt sein müssen, um wählen zu dürfen.
Quelle: Patrick Seeger/dpa
Mit 16 zur Kommunalwahl
In elf Bundesländern wurde das Wahlrecht ab 16 bei Kommunalwahlen bereits eingeführt. Bei einer Kommunalwahl werden Politiker für die Stadt oder die Gemeinde gewählt. Die Jugendlichen dürfen also zum Beispiel darüber mitbestimmen, wer Bürgermeister oder Bürgermeisterin einer Stadt wird. Bei der Bundestagswahl gilt weiterhin: Nur Volljährige dürfen ihre Stimme abgeben - also alle ab 18 Jahren.
Jugendliche wollen wählen
Viele junge Menschen fordern, dass es in allen Bundesländern erlaubt werden sollte, mit 16 wählen zu gehen. Sie finden, dass sie alt genug sind, um eine eigene politische Meinung zu haben. Außerdem wollen sie, dass Politiker und Politikerinnen sich mehr für die Interessen Jugendlicher einsetzen. Denn: Viele sagen, dass Politiker vor allem das machen, was ihre Wähler wollen. Wenn nur Erwachsene wählen dürfen, würden sich Politiker also vor allem um sie kümmern.
Einige sind dagegen
Nicht alle finden das Wahlrecht ab 16 gut. Sie sind der Meinung: Politik ist häufig sehr kompliziert und Jugendliche könnten viele dieser Themen noch nicht umfassend verstehen. Außerdem: Wählen zu gehen, bedeutet eine große Verantwortung. Dafür brauche es ein bisschen Lebenserfahrung.
- Wahlrecht ab 16 Jahren
Über das Wahlrecht ab 16 Jahren wird immer wieder diskutiert. Es gibt einige Gründe dafür aber auch einige dagegen. logo! fasst für euch mal die wichtigsten Gründe zusammen.