Ja, auch das kann mal zum Job eines Richters oder einer Richterin gehören: sich über die Form von Schokoladentafeln Gedanken machen. Das hat mit "Markenschutz" zu tun. Darum ging es am Donnerstag vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dem wichtigsten deutschen Gericht für solche Angelegenheiten.
Streit um die Form der Schokoladentafeln
Aber von vorne: Die beiden Firmen Milka und Ritter Sport hatten sich jahrelang vor Gerichten über die quadratische Schokoladen-Form gestritten. Es ging darum, ob auch andere Schokoladen quadratisch verpackt werden dürfen oder ob das weiterhin nur Ritter Sport darf. Heute gab es dann das Urteil dazu.
Wie das mit den Quadraten begann
Vor fast 90 Jahren hatte Clara Ritter die Idee, 100-Gramm-Schokoladentafeln in einer anderen Form als bisher herzustellen und zu verpacken. Nämlich quadratisch. Denn die alte längliche Form passte nicht so gut in Jackentaschen und die Tafeln zerbrachen oft mal.
Die Idee kam gut an
Vor 25 Jahren ließ sich die Firma die quadratische Form der Verpackung schützen. Das bedeutet: Keine andere Schokofirma darf ihre Schokolade in quadratischer Form verpacken und verkaufen. Das nennt man auch "Markenschutz".
Wie man eine Verpackung schützen lassen kann
Das ist eine ziemlich komplizierte Angelegenheit. Man kann nicht einfach jede Art von Verpackung schützen lassen. Sondern dafür gibt es strenge Regeln. Eine Regel ist zum Beispiel: Anderen Firmen müssen trotz dieses Schutzes noch die Möglichkeit haben, die gleichen Produkte - also in diesem Fall Schokoladentafeln - zu verpacken. Wenn es also nur möglich wäre, Schokolade quadratisch zu verpacken, dann dürfte die quadratische Verpackung nicht geschützt werden. Denn dann könnte ja gar keine andere Firma überhaupt Schokolade verpacken und verkaufen.
Andere Firmen wollen auch quadratische Schokolade
Andere Schokohersteller kritisieren schon lange den Schutz für die Ritter-Sport-Quadrate. Sie finden ihn unfair und wollen auch das Recht haben, ihre Schokolade quadratisch anzubieten. Denn sie sind der Meinung, dass die quadratische Verpackung ein großer Vorteil für Ritter Sport ist, weil sie so praktisch ist. Vor allem die Firma Milka wollte diese Regelung nicht akzeptieren. Deshalb ging sie mehrfach vor Gericht und klagte dagegen.
Wie das Gericht entschieden hat
Heute hat der Bundesgerichtshof aber entschieden: Es bleibt dabei – nur Ritter Sport hat das Recht dazu, Schokoladentafeln in quadratischer Form anzubieten. Es sei richtig, diese Art der Verpackung zu schützen. Denn die Regel sei eingehalten, dass andere Firmen trotzdem noch ihre Schokolade gut verpacken und verkaufen können. Damit gebe es keinen Grund, der Firma Ritter Sport den Schutz zu verbieten. Es bleibt also wie es ist: Nur Ritter Sport darf Schokolade quadratisch verpacken.