Wer einen Namen in eine Online-Suchmaschine eingibt, erhält Links zu Internetseiten, auf denen dieser Name auftaucht. Die Seiten können nigelnagelneu sein oder uralt. Die Informationen, die dort in Verbindung mit einem Namen stehen, können stimmen oder falsch sein. So funktionieren Suchmaschinen: Die Seiten, auf denen der gesuchte Name steht, werden angezeigt, auch wenn ihr Inhalt vielleicht nicht mehr aktuell oder zum Beispiel auch peinlich oder verletzend ist.
Manche Informationen sind privat
Nicht jeder findet das gut. Denn manche Menschen möchten gar nicht, dass bestimmte Informationen über sie im Internet stehen und direkt auftauchen, wenn man nach ihrem Namen sucht.
Manche Informationen sind ihnen vielleicht zu privat, gehen also niemanden etwas an, sie schaden ihrem Ruf, oder sie sind einfach falsch. Viele Menschen wollen, dass solche Informationen über sie einfach vergessen werden.
Recht auf Vergessenwerden
Ein solches Recht auf Vergessenwerden im Internet gibt es tatsächlich auch. Suchmaschinen können dazu aufgefordert werden, bestimmte Links zu Seiten zu löschen, wenn darauf Informationen verbreitet werden, die die Privatsphäre von Menschen verletzen.
Das Recht gilt nicht automatisch
Doch ein wichtiges deutsches Gericht hat jetzt entschieden: Dieses Recht gilt nicht automatisch und immer! Vorher muss nämlich überlegt werden, ob das Recht auf die eigene Privatsphäre schwerer wiegt, also wichtiger ist, als das Recht der Internetnutzer, sich informieren zu können.