Update
Update am Abend:FFP2 im ICE und Optionen für die Länder
von Anna Grösch
24.08.2022 | 17:30
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Guten Abend,
das Kabinett hat das neue Infektionsschutzgesetz beschlossen. Viele der Maßnahmen kennt man bereits aus den letzten zwei Jahren - doch in welchem Umfang sie angewendet werden, ist den Bundesländern überlassen. Einheitliche Kriterien? Bisher Fehlanzeige. Ab dem 1. Oktober sollen folgende Regeln gelten:
- Bundesweite FFP2-Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen (Kinder zwischen 6 und 14 Jahren sowie Personal können auch medizinische Masken tragen.)
- Bundesweite Maskenpflicht in Kliniken und Pflegeheimen
- Negativer Corona-Test vor dem Eintritt in Kliniken und Pflegeheimen
Die Länder sollen auf Grundlage des neuen Infektionsschutzgesetzes bis zum 7. April kommenden Jahres weitere Vorgaben anordnen können. Sie sollen abgestuft nach Infektionslage erfolgen und sich danach richten, ob eine Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur droht. Zu den Maßnahmen, die zusätzlich von den Ländern erlassen werden können, zählen:
- Maskenpflicht im Nahverkehr und öffentlich zugänglichen Innenräumen (Ausnahmen möglich, beispielsweise für gewisse Freizeit- oder Kulturveranstaltungen und Geimpfte und Genesene in einem gewissen Zeitfenster)
- Maskenpflicht in Schulen und Ausbildungseinrichtungen ab dem fünften Schuljahr
- Testpflicht in bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen, Schulen und Kitas
- Mindestabstände bei Veranstaltungen und im öffentlichen Raum
- Verpflichtende Hygienekonzepte
- Personenobergrenzen
Der Entwurf geht nun weiter in den Bundestag. Dort könnte er am 8. September beschlossen werden - dann muss noch der Bundesrat zustimmen.
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Quelle: ZDF/RND/dpa
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