Facebook verlangt von seinen Mitgliedern, dass sie das Netzwerk mit ihrem echten Namen nutzen. Der Bundesgerichtshof entschied nun, dass das in bestimmten Fällen unzulässig sei.
Facebook muss es nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hinnehmen, dass seit langem angemeldete Nutzer Pseudonyme auf der Plattform gebrauchen. Eine Pflicht zur Verwendung des sogenannten Klarnamens sei unwirksam, entschied der dritte Zivilsenat in Karlsruhe. Wegen einer Gesetzesänderung gilt das Urteil aber nur für Altfälle.
Das Netzwerk hatte die Accounts eines Mannes und einer Frau 2018 gesperrt, weil ihre Fantasienamen gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen. Das Oberlandesgericht München, das zuletzt über die Klagen geurteilt hatte, hatte Facebook Recht gegeben.
Hintergrund ist eine neue Rechtslage: Das deutsche Telemediengesetz verpflichtete Anbieter zwar, die Nutzung ihrer Dienste "anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist". Das alte EU-Recht stand dem nicht entgegen.
Doch seit Mai 2018 gilt in der Europäischen Union ein neues Datenschutzrecht, das ausdrücklich keine solche Bestimmung enthält. Die BGH-Richter haben die Fälle nun aber nach alter Rechtslage entschieden.
Studienergebnis spricht gegen Facebook
Ob Menschen sich, wie von Facebook erhofft, unter echtem Namen im Internet tatsächlich mäßigen, ist wissenschaftlich nicht belegt. Eine Studie der Universität Zürich aus dem Jahr 2016 legt sogar das Gegenteil nah:
So erklärt es Lea Stahel, die als Digital-Soziologin an der Studie mitgewirkt hat, das Ergebnis.
Gewalt und Hass im Netz: Schutz- und grenzenlos?
Steht Facebooks Klarnamenpflicht der Meinungsfreiheit im Weg?
Kritiker einer Klarnamenpflicht fürchten zudem Kollateralschäden: Für die freie Äußerung im Netz. Es gebe berechtigte Gründe dafür, anonym zu bleiben, gibt auch Soziologin Stahel zu Bedenken. Im Schutze der Anonymität fänden Menschen eher den Mut, im Netz Hilfe zu heiklen Themen wie Missbrauch oder Suchtproblemen zu suchen.
Auch Betroffenen-Anwältin Josephine Ballon ist gegen eine Klarnamenpflicht. Für die Verfolgung von Straftaten genüge es, wenn Nutzer beispielsweise über ihre Telefonnummer für Ermittlungsbehörden nachverfolgbar wären. Echte Profilnamen brauche es dafür nicht.