Sie sind hier:

In bestimmten Fällen : Facebook muss Pseudonyme erlauben

Datum:

Facebook verlangt von seinen Mitgliedern, dass sie das Netzwerk mit ihrem echten Namen nutzen. Der Bundesgerichtshof entschied nun, dass das in bestimmten Fällen unzulässig sei.

Facebook muss es nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hinnehmen, dass seit langem angemeldete Nutzer Pseudonyme auf der Plattform gebrauchen. Eine Pflicht zur Verwendung des sogenannten Klarnamens sei unwirksam, entschied der dritte Zivilsenat in Karlsruhe. Wegen einer Gesetzesänderung gilt das Urteil aber nur für Altfälle.

Das Netzwerk hatte die Accounts eines Mannes und einer Frau 2018 gesperrt, weil ihre Fantasienamen gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen. Das Oberlandesgericht München, das zuletzt über die Klagen geurteilt hatte, hatte Facebook Recht gegeben.

Hintergrund ist eine neue Rechtslage: Das deutsche Telemediengesetz verpflichtete Anbieter zwar, die Nutzung ihrer Dienste "anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist". Das alte EU-Recht stand dem nicht entgegen.

Doch seit Mai 2018 gilt in der Europäischen Union ein neues Datenschutzrecht, das ausdrücklich keine solche Bestimmung enthält. Die BGH-Richter haben die Fälle nun aber nach alter Rechtslage entschieden.

Daher ist die unmittelbare Reichweite unserer Entscheidung auf Altfälle begrenzt.
Ulrich Herrmann, Vorsitzende Richter

Studienergebnis spricht gegen Facebook

Ob Menschen sich, wie von Facebook erhofft, unter echtem Namen im Internet tatsächlich mäßigen, ist wissenschaftlich nicht belegt. Eine Studie der Universität Zürich aus dem Jahr 2016 legt sogar das Gegenteil nah:

Menschen, die nicht anonym sind, die sind glaubwürdiger, sie können andere besser mobilisieren, weil sie eben auch signalisieren: Hey, ich gehe hier ein Risiko ein, indem ich aggressiv bin und mit richtigem Namen auftrete.
Lea Stahel

So erklärt es Lea Stahel, die als Digital-Soziologin an der Studie mitgewirkt hat, das Ergebnis.

Gewalt und Hass im Netz: Schutz- und grenzenlos?

Beitragslänge:
8 min
Datum:

Steht Facebooks Klarnamenpflicht der Meinungsfreiheit im Weg?

Kritiker einer Klarnamenpflicht fürchten zudem Kollateralschäden: Für die freie Äußerung im Netz. Es gebe berechtigte Gründe dafür, anonym zu bleiben, gibt auch Soziologin Stahel zu Bedenken. Im Schutze der Anonymität fänden Menschen eher den Mut, im Netz Hilfe zu heiklen Themen wie Missbrauch oder Suchtproblemen zu suchen.

Auch Betroffenen-Anwältin Josephine Ballon ist gegen eine Klarnamenpflicht. Für die Verfolgung von Straftaten genüge es, wenn Nutzer beispielsweise über ihre Telefonnummer für Ermittlungsbehörden nachverfolgbar wären. Echte Profilnamen brauche es dafür nicht.

Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Bewertet! Bewertung entfernt Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Embed-Code kopieren HTML-Code zum Einbetten des Videos in der Zwischenablage gespeichert.
Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen des ZDF.

Sie haben sich mit diesem Gerät ausgeloggt.

Sie haben sich von einem anderen Gerät aus ausgeloggt, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Ihr Account wurde gelöscht, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Um Sendungen mit einer Altersbeschränkung zu jeder Tageszeit anzuschauen, kannst du jetzt eine Altersprüfung durchführen. Dafür benötigst du dein Ausweisdokument.

Zur Altersprüfung

Du bist dabei, den Kinderbereich zu verlassen. Möchtest du das wirklich?

Wenn du den Kinderbereich verlässt, bewegst du dich mit dem Profil deiner Eltern in der ZDFmediathek.

Du wechselst in den Kinderbereich und bewegst dich mit deinem Kinderprofil weiter.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Entweder hast du einen Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert, oder deine Internetverbindung ist derzeit gestört. Falls du die Datenschutzeinstellungen sehen und bearbeiten möchtest, prüfe, ob ein Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus. So lange werden die standardmäßigen Einstellungen bei der Nutzung der ZDFmediathek verwendet. Dies bedeutet, das die Kategorien "Erforderlich" und "Erforderliche Erfolgsmessung" zugelassen sind. Weitere Details erfährst du in unserer Datenschutzerklärung.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Möglicherweise hast du einen Ad/Script/CSS/Cookiebanner-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert. Falls du die Webseite ohne Einschränkungen nutzen möchtest, prüfe, ob ein Plugin oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus.