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Urheberrechtsreform im Kabinett : Uploadfilter? Nein! Doch? Oh!

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Das Kabinett hat am Mittwoch eine Reform des Urheberrechts beschlossen. Kommen nun die von vielen Nutzern befürchteten Uploadfilter?

Illustration: Ein Upload-Fenster der Video-Plattform Youtube ist auf einem Smartphone vor einem YouTube-Logo auf einem Bildschirm zu sehen, aufgenommen am 14.02.2019
Ein Upload-Fenster der Video-Plattform Youtube (Illustration)
Quelle: picture alliance/dpa | Raphael Knipping

Das Ende des freien Internets – nichts weniger war die Befürchtung vieler Demonstrant*innen, die 2019 gegen die neue Urheberrechtsrichtlinie der EU auf die Straße gingen. Die Richtlinie sieht vor, dass Online-Plattformen, wie zum Beispiel YouTube, für alle hochgeladenen Inhalte urheberrechtlich verantwortlich sind.

Die Sorge vieler Nutzer*innen und YouTuber*innen: dass Plattformen dazu gezwungen sein würden, Uploadfilter einzubauen, die alles vor der Veröffentlichung kontrollieren.

Neue Urheberrechtsgesetze: Uploadfilter "jein"

Wegen des massiven Protests versprach die Bundesregierung: Uploadfilter sollen verhindert werden. Das Bundeskabinett hat heute die Gesetze auf den Weg gebracht, mit denen die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden soll.

Hat die Regierung ihr Versprechen gehalten? Jein: einige Regelungen können wohl nicht ohne den Einsatz von automatischen Filtern beim Upload durchgesetzt werden.

Um Uploadfilter zu vermeiden sollen Plattformen möglichst viele Lizenzverträge abschließen. Urheber und Rechteinhaber, wie beispielsweise Musiklabels, können sich zusammenschließen und gemeinsam Verträge mit YouTube und ähnlichen Plattformen abschließen. Ein großer Teil von urheberrechtlich geschütztem Material könnte dadurch abgedeckt sein.

Achtung bei Filmszenen in Memes und Parodien

Zitate, Karikaturen, Parodien und damit wohl auch Memes sind nach dem neuen Gesetz erlaubt. Kurios dabei: Wenn ein Nutzer ein Meme hochlädt, in dem beispielsweise eine Filmszene zu sehen ist, muss die Plattform dem Urheber des Films eine Vergütung zahlen.

Für diesen Punkt gab es heftige Kritik, nicht nur von Google (von denen man das ja erwartet), sondern auch von einer Gruppe Urheberrechtsexpert*innen. In einem Positionspapier schrieben sie:

Jede und jeder muss sich mit urheberrechtlich geschützten Werken kritisch auseinandersetzen dürfen. […] Diese geistige Auseinandersetzung darf weder von der Zustimmung des Urhebers abhängen noch vergütungspflichtig ausgestaltet sein.
Aus dem Positionspapier von Urheberrechtsexpert*innen

Weiter heißt es dort: "Auch eine indirekte Vergütungspflicht kann die Meinungsfreiheit empfindlich einschränken."

Kriterien sollen Entscheidung über "erlaubte Nutzung" erleichtern

Bei den Protesten hatten viele die Befürchtung, dass Uploadfilter dazu führen könnten, dass Plattformen zu viele Inhalte beim Upload schon blockieren könnten. Eben weil sie gegen das Urheberrecht verstoßen könnten. Um diese Gefahr zu minimieren hat sich die Regierung nun das Konzept der "mutmaßlich erlaubten Nutzung" ausgedacht.

Im entsprechenden Paragrafen sind einige Kriterien formuliert. Die sollen verhindern, dass Nutzer*innen zum Beispiel ganze Songs oder Filmsequenzen hochladen, ohne sie mit anderen Werken zu kombinieren.

Aus dem Gesetzentwurf zum Urheberrecht:

Das Problem der Urheberrechtskontrolle bleibt

Wenn ein Upload die Kriterien erfüllt, darf er erstmal nicht automatisch geblockt oder gelöscht werden. Problem: Die Kriterien sind recht streng, denn sie verlangen auch dass Werke Dritter nur "geringfügig" genutzt werden. Was heißt denn hier geringfügig?

Wie sollen Plattformen die Einhaltung der Grenzen kontrollieren? Da müssen wohl (recht starre) Uploadfilter her. Alles was darüber hinaus geht, läuft Gefahr, herausgefiltert zu werden. Und: Die Grenzen wirken einigermaßen willkürlich.

"Über die kann man trefflich streiten", erklärt Professor Malte Stieper von der Uni Halle. Aus zwei Gründen:

Zum einen, ob sie überhaupt angemessen sind. Denn natürlich gibt es qualitative Anforderungen an ein Zitat oder eine Parodie, die erfüllt sein müssen, damit es rechtlich zulässig ist. Und zum anderen: ab welchem Umfang ist es zulässig so etwas zu vermuten? Sind es 15 Sekunden eines Films oder sind es 20 oder 25 Sekunden?
Professor Malte Stieper, Universität Halle

Uploadfilter-Gegner werfen Verlegern Informationskontrolle vor

Und gestritten wurde darüber wohl heftig hinter den Kulissen. Ursprünglich lag die Grenze bei Texten beispielsweise nicht bei 160 (weniger als ein Tweet) sondern bei 1.000 Zeichen.

Julia Reda, ehemalige Europaabgeordnete und vor zwei Jahren wichtigste parlamentarische Gegnerin von Uploadfiltern, macht dafür die Verleger, allen voran Axel Springer verantwortlich.

Der Verlag habe "völlig das Maß verloren, was für Regelungen im Sinne der Allgemeinheit noch vertretbar sind. Das führt zu einer Art Informationskontrolle, die gesellschaftlich nicht ausbalanciert ist", so Reda im Gespräch mit ZDFheute.

Die Balance beim neuen Urheberrecht zu finden, war für die Bundesregierung äußerst schwierig. Interessen von Verlegern, Musiklabels, Kreativen, Plattformen und Nutzer*innen sollten irgendwie alle berücksichtigt werden. Wirklich zufrieden ist, so ist in mehreren Stellungnahmen zu lesen, kaum jemand so richtig.

Stephan Mündges ist Redakteur im heute journal und berichtet schwerpunktmäßig über Digitalthemen und die Regulierung des Internets. Auf Twitter: @muendges

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