Im Eilverfahren vor dem BGH hat das Bundeskartellamt im Streit mit Facebook Recht bekommen. Das Online-Netzwerk muss vorerst die umfassende Sammlung von Nutzerdaten stoppen.
Facebook darf nicht mehr wie bisher Kundendaten verschiedener Dienste zusammenführen. Das entschied der BGH.
Facebook muss die umfassende Sammlung von Daten seiner Nutzer vorerst stoppen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte eine Verbotsverfügung des Bundeskartellamts. Die Begründung der Wettbewerbshüter, Facebook missbrauche seine marktbeherrschende Stellung, sei nicht zu beanstanden, so der BGH in seiner Eilentscheidung.
Kritik vom Bundeskartellamt: Facebook führt Daten von vielen Diensten zusammen
Wer ein Facebook-Konto unterhält, muss der Nutzung seiner Daten zustimmen. Gesammelt werden aber nicht nur personenbezogene Daten, die bei der Nutzung der Facebook-Dienste selbst anfallen. Das Netzwerk führt darüber hinaus Daten zusammen, die der Nutzer bei WhatsApp, Instagram - die ebenfalls zu Facebook gehören - und vielen anderen Diensten hinterlässt (AZ: KVR 69/19).
Woher Facebooks Daten kommen.
Das Kartellamt hatte die Praxis im Februar 2019 gestoppt.
So begründete der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, damals die Verbotsverfügung. Vielmehr müssten die Nutzer aktiv zustimmen, dass Facebook ihre Daten mit den Informationen auf anderen Seiten zusammenführt. Das Unternehmen müsse den Nutzern eine Wahlmöglichkeit lassen.
OLG Düsseldorf muss noch in der Hauptsache entscheiden
Gegen diese Verbotsverfügung hatte Facebook Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf eingelegt, über die in der Hauptsache noch nicht entschieden ist. Im August 2019 hob das OLG den sofortigen Vollzug des Verbots auf. Dagegen rief das Bundeskartellamt den BGH an und beantragte eine Eilentscheidung.
Die führte nun zur Bestätigung des Verbots. Facebook kann gegen das Kartellamt zwar weiter vor dem OLG klagen, muss sich aber zumindest so lange an das Verbot halten.