- Parlament hat Recht auf Antworten
Die Grünen hatten wegen verweigerter Auskünfte etwa zur Pünktlichkeit der Bahn vor dem BVerfG geklagt und – Recht bekommen. Wenn nicht das Staatswohl gefährdet ist, hat das Parlament ein Recht auf Antworten, so das höchste deutsche Gericht.
aus: heute - in Deutschland vom 7. November 2017
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- Video verfügbar bis 07.11.2018, 14:00