- Mietpreisbremse soll besser greifen
Bei der Wiedervermietung einer Wohnung darf die zulässige neue Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete plus zehn Prozent steigen. Bisher hat dies nicht funktioniert. Eine Verschärfung der Mietpreisbremse soll dies ändern.
aus: heute journal vom 05.09.2018
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