BGH stärkt Vermieterrechte: Keine Mietminderung wegen Schimmelgefahr

    BGH stärkt Vermieterrechte:Keine Mietminderung wegen Schimmelgefahr

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    Der Bundesgerichtshof befindet sich in Karlsruhe.

    Die Miete wegen der bloßen Gefahr einer Schimmelbildung zu mindern, ist unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.